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12.04.2013 Bieterverfahren um GBW-Verkauf: Münchner OB Ude legt Beschwerde ein

Auf Anraten der Experten von Stadtkämmerei und Referat für Stadtplanung und Bauordnung sowie vom Beratungsunternehmen Deloitte hat Oberbürgermeister Christian Ude gegen die Entscheidung der Bayerischen Landesbank, im Bieterverfahren dem von der Patrizia geführten Konsortium den Zuschlag zu erteilen, Beschwerde bei der EU-Wettbewerbskommission eingelegt.

Oberbürgermeister Christian Ude: „Ministerpräsident Seehofer und Finanzminister Söder scheinen der Ansicht zu sein, dass es dem Freistaat Bayern durch europäisches Recht verboten ist, gemeinsam mit den eigenen Städten dem Verfassungsauftrag der Wohnraumversorgung nachzukommen – das ist natürlich nicht der Fall. Wie wir jetzt durch den Kabinettsbeschluss, die Bayerische Landesstiftung dem Patrizia-Konsortium beitreten zu lassen, erfahren haben, scheinen Ministerpräsident und Finanzminister weiterhin der Meinung zu sein, der Staat dürfe trotz des europäischen Beihilferechts in einem Bieterverfahren einen privaten Bieter bevorzugen und ihm finanzielle Leistungen zukommen lassen. Auch diese Auffassung trifft nicht zu.“

Mit der Beschwerde wird nach Ansicht des Oberbürgermeisters sichergestellt, dass das europäische Beihilferecht, das die Staatsregierung in den vergangenen Monaten so oft beschworen habe, auch tatsächlich strikt eingehalten werde. Daran müsse auch der Freistaat ein Interesse haben, wie er häufig genug betont habe. Für die Mieter der GBW AG sei es von vitalem Interesse, nicht ohne Not zum Spielball der Privatisierung zu werden. Auch wenn der Beitritt der Landesstiftung zum Patrizia-Konsortium noch nicht erfolgt sei, könne man an der Realität eines Kabinettsbeschlusses und der dadurch offenbarten Interessenkollision nicht vorbeigehen. Selbst wenn der Kabinettsbeschluss nicht vollzogen werden sollte, ändere dies nichts mehr an der Tatsache, dass die Staatsregierung zum Zeitpunkt des Zuschlags zu einem finanziellen Engagement für einen privaten Mitbieter bereit gewesen sei – entgegen beihilferechtlicher Vorschriften!

Außerdem will der Oberbürgermeister dem gemeinsamen Planungs- und Finanzausschuss des Münchner Stadtrats am kommenden Mittwoch vorschlagen, an die Landesbank zu appellieren, die Landeshauptstadt München von der exzessiven Schweigepflicht zu entbinden, nachdem Repräsentanten der Landesbank und der Staatsregierung selber mit „Halbwahrheiten und irreführenden Einschätzungen“ gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen hätten. Die Landeshauptstadt München sei gerne bereit, der Öffentlichkeit darzulegen, warum das ursprüngliche sogenannte „indikative Angebot“ nicht in voller Höhe aufrecht erhalten werden konnte und die Gremien die Abgabe eines höheren Angebots juristisch zwingend unterbunden haben.

Weitere Infos und den genauen Wortlaut der Beschwerde lesen Sie hier


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