News RSS-Feed

16.04.2013 Kein ehrliches Bestellerprinzip im Gesetzesentwurf zum Wohnraumvermittlungsgesetz

Der Rechtsausschuss des Bundesrats diskutiert am 17. April über den Gesetzesentwurf zum Wohnraumvermittlungsgesetz. Die Bundesratsinitiative sieht eine Anpassung des Gesetzes vor, mit der das so genannte Bestellerprinzip für die Maklerprovision eingeführt werden soll. Danach soll der Wohnungssuchende nur dann die Maklerprovision bezahlen, wenn er als erstes den Makler mit der Wohnungssuche schriftlich beauftragt. Weitere Bedingung ist, dass der Makler zum Zeitpunkt des Abschlusses des Maklervertrages mit dem Wohnungssuchenden von dem Vermieter noch keinen Auftrag zum Angebot der Wohnung erhalten hat. "Die vorgeschlagene Regelung wird damit begründet, dass der Makler die Provision dann von dem Mieter verlangen kann, wenn dieser den Makler mit der Suche nach einer Wohnung beauftragt hat", sagt Jens-Ulrich Kießling, Präsident des IVD. "Bei näherer Betrachtung stellt man jedoch fest, dass bei dieser Formulierung der Vermieter immer die Maklerprovision tragen muss un d es kein ehrliches Bestellerprinzip geben wird. Daher lehnt der Immobilienverband IVD den Gesetzesentwurf ab."

Ein Provisionsanspruch gegen den Mieter wäre demnach nur denkbar, wenn der Makler zunächst einen Suchauftrag des Wohnungssuchenden entgegennimmt und erst danach in dem öffentlich zugänglichen oder dem ihm vom Vermieter zur Verfügung gestellten Datenbestand nach einer den Anforderungen des Mieters entsprechenden Wohnung sucht. "Diese Forderung ist praxisfremd und rechtsunsicher", erklärt Kießling. "Denn nach dieser Formulierung wäre der gesamte Wohnungsbestand, den ein Vermieter dem Makler zur Vermittlung zur Verfügung stellt, für weitere Vermittlungen aufgrund eines Suchauftrages verbrannt." Zudem widerspreche der Gesetzesentwurf § 6 Abs. 1 des Wohnraumvermittlungsgesetzes. "Der Makler muss nach geltendem Recht einen Auftrag vom Vermieter oder einem anderen Berechtigten haben, um Wohnraum zu vermitteln", so Kießling. "Ein ehrliches Bestellerprinzip, bei dem der Mietsuchende den Makler mit der Wohnungssuche beauftragt und die Provision bezahlt, wäre dann nicht mehr möglich."

Der IVD weist außerdem darauf hin, dass die derzeit für Mietinteressenten in Ballungszentren unbefriedigende Situation, sich mit vielen anderen um eine Wohnung bewerben und dann auch noch eine Maklerprovision bezahlen müssen, nicht durch das Maklerrecht verursacht wird. "Der Grund liegt viel mehr im geringen Angebot an Wohnungen in begehrten Stadtlagen", erklärt Kießling. "Das Problem muss daher durch Neubau von Wohnungen behoben werden und nicht durch eine weitere Regulierung der Maklerprovision."


Leserumfrage
Wir schätzen Ihre Expertenmeinung!
Hier ist unsere Leserumfrage:
schnell & unkompliziert
Jetzt starten!