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18.04.2013 Bayern senkt den Spielraum für Mieterhöhungen

Der Ministerrat hat in seiner gestrigen Sitzung eine Verordnung über die Senkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bezogen auf die Landeshauptstadt München beschlossen. Die Verordnung soll am 15. Mai 2013 in Kraft treten. „Das neue Mietrechtsänderungsgesetz, das zum 1. Mai 2013 in Kraft treten wird, gibt uns die Möglichkeit, die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in Gebieten mit einer angespannten Wohnungsmarktlage von 20 Prozent auf 15 Prozent zu senken. In allen bayerischen Ballungsräumen sind die Mieten in den letzten Jahren immer weiter angestiegen. Gerade die Landeshauptstadt München ist in besonderer Weise betroffen. Deshalb war es wichtig, dass wir bezogen auf München unmittelbar handeln und die Kappungsgrenze hier so zügig wie möglich senken", erklärt Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk.

Merk weiter: „Die Verordnung für München kann aber natürlich nur ein erster Schritt sein. Die gesenkte Kappungsgrenze soll künftig in allen bayerischen Gemeinden mit Wohnungsmangel gelten."

Eine Aufnahme in die Verordnung ist möglich, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien vorliegt:

• die Einwohnerzahl der Gemeinde liegt bei mindestens 50.000 Einwohnern oder
• die Gemeinde gehört der Planungsregion 14 an, die neben der Landeshauptstadt München auch die umliegenden Landkreise Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech, München und Starnberg umfasst.

Der Ministerrat hat das Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz beauftragt, auf der Grundlage dieser Kriterien in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Befragung der Gemeinden durchzuführen. „Die Befragung werden wir zügig in Angriff nehmen. Damit wir bayernweit schnell und passgenau die Grundlage für eine sozialverträglichere Ausgestaltung von Mieterhöhungen schaffen können", so die Ministerin abschließend.


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