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02.05.2013 Abwicklung von Großbanken muss möglich sein

Europa muss die geregelte Abwicklung von Großbanken ermöglichen und die Fehlanreize der impliziten Staatsgarantien für die Finanzinstitute zügig abschaffen. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzesentwurf zur Einführung eines Trennbankensystems ist dafür nicht ausreichend, lautet das Ergebnis einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). „Auch fünf Jahre nach Beginn der Finanzkrise gelten viele europäische Banken als too big to fail. Die Sicherheit, dass in einer Notlage der Staat eingreifen muss, verleitet jedoch zu riskanten Anlage- und Wachstumsstrategien und schürt so die Gefahr neuer Finanzkrisen“, warnen die Banken- und Finanzmarktexperten Dorothea Schäfer und Benjamin Klaus. Einen Ausweg sucht nicht nur die Bundesregierung derzeit in der Einführung eines Trennbankensystems. Für den DIW-Wochenbericht haben die Wissenschaftler Klaus und Schäfer die vorliegenden Vorschläge für Trennbankensysteme untersucht. Keiner der aktuellen Vorschläge geht nach Einschätzung der Wissenschaftler weit genug. „Die duale Aufspaltung ist nicht ausreichend. Viele der neu entstehenden Banken wären schon für sich genommen größer als jede Bank, die in den letzten Jahren ordentlich, das heißt ohne großen volkswirtschaftlichen Schaden, abgewickelt wurde. Erst recht gilt das, wenn sie in einer gemeinsamen Holding verbleiben“, so ihr Urteil.

Dass viele Banken aufgrund ihrer Größe, Vernetzung und Komplexität nicht mehr abgewickelt werden können, zwingt den Staat und die Steuerzahler in die Haftung. Geraten die Banken in Schieflage, müssen sie gerettet werden, um einen Zusammenbruch des gesamten Finanzsystems zu verhindern. Diese Staatsgarantie setzt dem Management der Banken jedoch falsche Anreize für hochriskantes Verhalten und weiteres fremdfinanziertes Größenwachstum der Banken. Die Entwicklung von Verfahren zur geregelten Abwicklung von Großbanken ist deshalb ein wichtiger Baustein der europäischen Bankenregulierung. Mit einem Trennbankensystem sollen die Handelsaktivitäten von den Geschäftsbanken abgespalten werden. Die Bundesregierung hat im Februar 2013 ihren Gesetzentwurf für die Aufspaltung der deutschen Universalbanken in Geschäfts- und Handelsbanken vorgestellt.

Mithilfe eines Trennbankengesetzes könnten die Großbanken im Prinzip rasch auf eine abwickelbare Größe verkleinert werden. Bei einer Trennung nach dem EU-Plan - nach dem finnischen Notenbank-Präsidenten auch Liikanen-Vorschlag genannt - würden aus den jetzigen EU-Großbanken aber weit mehr als ein Dutzend schützenswerte, weil einlagentragende Banken mit Bilanzsummen von 300 Milliarden Euro und mehr hervorgehen. Zudem haben häufig auch die entstehenden Handelsbanken eine Größe, bei der es fraglich ist, ob diese Restbanken tatsächlich abwickelbar sind. „Die duale Trennung kann nur als erster Schritt sinnvoll sein. Weitere Maßnahmen sind jedoch unumgänglich“, urteilt Finanzmarktexpertin Schäfer. „Auch in einem Trennbankensystem ist eine nicht risikogewichtete Eigenkapitalquote von mindestens fünf Prozent unverzichtbar, um das fremdfinanzierte Größenwachstum einzudämmen“, bekräftigt Dorothea Schäfer ihre bereits mehrfach vorgebrachte Forderung. Die nach dem Plan erlaubte Holdingstruktur dürfte ein zusätzliches Hindernis für eine Entflechtung im Falle einer Abwicklung sein.

Als problematisch bewertet die Finanzmarktexpertin auch, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung - abweichend vom Liikanen-Vorschlag - den einlagentragenden Geschäftsbanken das Market Making, also das permanente Stellen von An- und Verkaufspreisen, grundsätzlich weiterhin erlaubt. „Damit könnte die Aktion ausgehen wie das Hornberger Schießen: Man hätte zwar ein Trennbankengesetz, aber keine Bank mehr, die unter dieses Gesetz fällt“, sagt Dorothea Schäfer. Denn die Banken könnten Eigenhandel in Market-Making umdeklarieren und damit der Abtrennung entgehen. Auch die Gefahr, dass eigentlich abzutrennende Geschäfte in den nach wie vor wenig regulierten Schattenbanksektor verlagert werden, ist realistisch.


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