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17.05.2013 DDIV begrüßt EnEG-Bundestagsbeschluss und Einigung zur EnEV-Novelle

Das neue Energieeinsparungsgesetz (EnEG) ist durch den Bundestag. Nach langem hin und her haben die Regierungsparteien dem Vorschlag des zuständigen Bauausschusses im Bundestag zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes in der Nacht von Donnerstag auf Freitag zugestimmt. Nun kann die Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV), die nur auf Grundlage des Gesetzes verabschiedet werden kann, voraussichtlich im Juli im Bundesrat abschließend beraten werden.

„Als Spitzenverband der hauptberuflichen Immobilienverwalter begrüßen wir den Bundestagsbeschluss der EnEG und die Einigung bei der EnEV außerordentlich. Wir sind froh, dass dabei die Eigentümer von Wohnraum berücksichtigt wurden und es keine Verschärfung der energetischen Anforderungen bei Bestandsbauten geben wird. Dies war eine zentrale Forderung des DDIV im laufenden Verfahren“, sagt Martin Kaßler, Geschäftsführer des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter e.V. (DDIV).

In der novellierten Energieeinsparverordnung, die dem Bundesrat mit dem EnEG vorgelegt wird, ist die Anhebung der Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von neuen Gebäuden geplant. Die Bundesregierung sieht vor den Effizienzstandard für Neubauten in zwei Stufen um jeweils 12,5 Prozent anzuheben. Der DDIV interpretiert den Entwurf als großen Erfolg für Wohnungseigentümer und Immobilienverwalter, da keinerlei zusätzliche energetische Verschärfungen bei Bestandsbauten vorgesehen sind.

Vor Inkrafttreten der EnEV muss jedoch der Bundesrat dem Energieeinsparungsgesetz zustimmen. Die Sitzung des Bundestages dazu findet am 7. Juni statt. Stimmt der Bundesrat dem EnEG zu, so wird der Kabinettsentwurf der EnEV, die dem Bundesrat bereits vorliegt, am 5. Juli zum Beschluss gestellt.

Das Energieeinsparungsgesetz ist Grundlage für die geplante Neuregelung der Energieeinsparverordnung. Während für das EnEG nur die Zustimmung des Bundestages und der Bundesregierung erforderlich ist, kann eine geänderte Verordnung nur mit der Zustimmung des Bundesrates zu Stande kommen.


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