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15.07.2013 Neubau von Eigentumswohnungen boomt - DDIV erinnert an dringend notwendige Folgemaßnahmen

23,3 Prozent mehr Eigentumswohnungen wurden 2012 im Vergleich zum Vorjahr fertiggestellt. Das sind 7.623 Wohnungen mehr als im Vorjahr. Das veröffentlichte am Freitag das Statistische Bundesamt. Der starke Zuwachs an Eigentumswohnungen und Geschosswohnungen (+16 Prozent) lässt auf eine große Nachfrage, besonders in Ballungsgebieten und Großstädten, schließen. Dort investieren Menschen verstärkt in Wohneigentum, um von der Mietpreisentwicklung unabhängig zu wohnen und in eine dauerhafte Kapitalanlage sowie in die eigene Altersvorsorge zu investieren. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V. (DDIV) freut sich über die wachsende Beliebtheit der Eigentumswohnung. Gleichzeitig mahnt der Spitzenverband der Immobilienverwalter jedoch an, dass sich auch die Rahmenbedingungen entsprechend der Nachfrage anpassen müssen:

„Für einen nachhaltigen Werterhalt müssen Wohnungseigentumsgemeinschaften wirtschaftlich verwaltet werden. Dafür werden qualifizierte Immobilienverwalter mit kaufmännischem, technischem und juristischem Feingefühl benötigt“, sagt Steffen Haase, Vizepräsident des DDIV. Er verweist auf die bis heute fehlenden Rahmenbedingungen. „Bis heute gelten für Immobilienverwalter weder Mindestqualifikationen noch Versicherungspflichten, geschweige denn eine Registrierungspflicht. Dabei verantworten Immobilienverwalter Wohnimmobilien und Sparguthaben im Millionenbereich. Hier muss die Politik endlich aktiv werden, um das Eigentum von Bürgerinnen und Bürgern zu schützen“, so Haase.

Die Eigentumsform der Wohnungseigentümergemeinschaft kam Anfang der 50er Jahre auf. Das 1951 beschlossene und 2007 novellierte Wohnungseigentumsgesetz erlaubt seitdem die Teilung eines Grundstücks und von gemeinsam genutzten Flächen oder Gebäudeteilen, wenn ein Eigentum an einzeln genutzten Wohnungen, Gebäudeteilen oder Räumen besteht. Das Gesetz schreibt zudem vor, dass die Gemeinschaft einen Vertreter benennen muss, der im Rahmen seiner Vollmacht berechtigt ist, rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben und zu empfangen. Ein gesetzlich festgelegtes Aufgabengebiet des Verwalters ist in § 27 des Wohnungseigentumsgesetzes verankert. Konkrete Qualifikationen, Fachkenntnisse und Zugangsvoraussetzungen zur Tätigkeit existieren jedoch bis heute nicht. Dies führt immer noch zu zahlreichen Fällen von Missmanagement.


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