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22.07.2013 bsi Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen startet in die neue KAGB-Welt

Heute tritt das neue Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in Kraft, mit dem die europäische Richtlinie zur Regulierung Alternativer Investment Fonds Manager (AIFM) in deutsches Recht umgesetzt wird. Das Gesetz reguliert erstmals auch die geschlossenen Sachwertinvestmentvermögen vollumfänglich. Damit sind geschlossene Investmentvermögen auf Augenhöhe mit anderen Kapitalanlagen wie z.B. offenen Investmentfonds.

„Für unsere Branche ist dieses Gesetz ein Meilenstein. Das Gesetz setzt klare Leitplanken, in denen sich unsere Mitglieder zukünftig bewegen können. Die Uhren werden auf null gestellt. Es werden gleiche Spielregeln für alle Marktteilnehmer geschaffen. Mit einer BaFin-Zulassung können unsere auf Sachwertinvestitionen spezialisierten Mitglieder zukünftig alle gesetzlich vorgegebenen Anlageformen gleichermaßen privaten und professionellen Anlegern anbieten. Dies schafft die Chance auf Wachstum“, ordnet bsi-Hauptgeschäftsführer Eric Romba den Stichtag ein.

Mit dem neuen Gesetz wandelt sich auch die Interessenvertretung für Sachwertinvestmentvermögen. Die Mitglieder des bisherigen Anbieterverbandes VGF Verband Geschlossene Fonds e.V. haben beschlossen, den Aufgabenbereich des Verbandes zu erweitern und zukünftig als Branchenverband bsi Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen e.V. aufzutreten.

Der Verband bündelt dabei die Interessen, Themen und Anliegen der Branche rund um Sachwertinvestmentvermögen und vertritt sie gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Der bsi fungiert als originärer Ansprechpartner für die Finanzaufsicht. Er begleitet für seine Mitglieder Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren auf nationaler und europäischer Ebene. Darüber hinaus erarbeitet der Verband mit seinen Mitgliedern Branchenstandards wie z.B. Musteranlagebedingungen oder einen Musterverwahrstellenvertrag.

Künftig vertritt der bsi die Verwalter Alternativer Investmentfonds (AIF) und selbstverwaltete AIF sowie Unternehmen mit einer KVG-Zulassung und solche, die AIFs durch Dritte verwalten lassen und die dabei ihren Fokus auf Sachwertinvestitionen haben. Hinzu kommen Verwahrstellen, Auslagerungsunternehmen und andere Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des KAGB fallen. Auch beratende und dienstleistende Unternehmen wie Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberatungen sowie semi-professionelle und professionelle Investoren wie z.B. Pensionskassen oder Stiftungen können Mitglied im bsi werden.

Das Informationsangebot des neuen Branchenverbandes ist im Internet erreichbar unter www.sachwerteverband.de


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