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25.07.2013 Gesetzliche Produktneuordnung erfordert oft VSH-Anpassung

Das AIFM-Umsetzungsgesetz hat vielfach Auswirkungen auf die beantragte oder bestehende Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) der Vermittler. Da die AIFM-Richtlinie nun alle geschlossenen Fonds dem 34 f Abs. 2 zuordnet, sei es notwendig, die Bedingungen der VSH bei vielen Vermittlern entsprechend anzupassen. Darauf weist die unabhängige Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e. V (VSAV) hin.

Zum Hintergrund: Bei einigen Produkten hat der Gesetzgeber die Kategorie, in der die Produkte zukünftig zugelassen sind und für die sich die Vermittler registrieren müssen, neu geordnet. Da nun alle geschlossenen Fonds und nicht nur die sogenannten KG-Fonds dem Paragraphen 34 f Abs. 2 zuordnet sind, ist es notwendig, die mitunter einschränkenden Bedingungen dieser VSH-Verträge entsprechend anzupassen.

Die allermeisten VSH-Versicherer haben gegenüber den Industrie- und Handelskammern Globalerklärungen abgegeben, so dass die zugelassenen Vermittler keine erneute Versicherungsbestätigung für die IHK benötigten - es sei denn, es wird für sie eine zusätzliche oder höhere Kategorie registriert. VSAV-Vorsitzender Ralf W. Barth: „Vermittler sollten jetzt zeitnah ihre registrierten Tätigkeiten, ihre Produktpalette und ihre jeweiligen VSH-Versicherungsbedingungen auf Übereinstimmung überprüfen. Damit es im Zweifelsfalle über den Deckungsumfang keine Diskussionen gibt, sollten auch die VSH-Bedingungen entsprechend der Produktkategorie geprüft und gegebenenfalls anpasst werden.“

Bei Unkenntnis können Vermittler Ihre VSH-Verträge beim VSAV auf den Deckungsumfang hin untersuchen lassen. Sollte Umstellungsbedarf bestehen, kann der VSAV-Netzwerkpartner CONAV Consulting GmbH & Co. KG die Anpassungen und Optimierungen der VSH-Police entsprechend durchführen. CONAV-Inhaber Barth hat für die VSAV-Mitglieder einen VSH-Best-Netto-Tarif entwickelt, der im Preis-Leistungsverhältnis in Deutschland bislang unerreicht ist. Der Tarif wurde inhaltlich rückwirkend für alle Versicherten an die neuen Vorgaben zum 22.07.2013 angepasst. Neueindeckungen des Tarifes erhalten automatisch die neuesten Vereinbarungen.


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