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26.07.2013 ZIA warnt vor überdimensionierten Vorschriften bei barrierefreien Hotels

Auf Hotels in Deutschland könnten künftig hohe Kosten zukommen. Grund ist die von der Bauministerkonferenz geplante Anpassung der Muster-Beherbergungsstättenverordnung (M-BeVO), die umfangreiche Anforderungen an die barrierefreie Ausgestaltung von Hotels stellt. Künftig sollen 10 Prozent der Hotelzimmer, bzw. Gastbetten, barrierefreien Wohnungen entsprechen. Zusätzlich müssten nach den Plänen der Bauministerkonferenz 1 Prozent der Gastbetten in Beherbergungsstätten mit mehr als 60 Betten in Räumen liegen, die uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sind. Die verschärften Vorgaben gelten beim Neubau und bei Renovierung und Umbau bestehender Hotels.

„Grundsätzlich begrüßen wir die Idee, Menschen mit Behinderung den Zugang zu Hotels zu erleichtern. Allerdings haben wir große Zweifel, dass der Bedarf in der von der Bauministerkonferenz geforderten Größenordnung überhaupt vorhanden ist. Es besteht die Gefahr, dass gerade kleinere Hotelbetriebe finanziell überfordert werden. Bevor überdimensionierte Vorschriften beschlossen werden, sollte daher zunächst der tatsächliche Bedarf ermittelt werden. In der Praxis stehen viele barrierefreie Zimmer häufig leer, da kaum Nachfrage besteht“, sagt Matthias Niemeyer, Vorsitzender der Hotelplattform beim Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA).

Der ZIA sieht eine Alternative zu den angedachten Regelungen unter anderem darin, die Barrierefreiheit von Hotels durch die bereits bestehende freiwillige Selbstverpflichtung der Hotellerie weiter zu fördern. Außerdem würden Anreize dazu führen, dass viele Beherbergungsstätten im Rahmen ihrer Möglichkeiten barrierearme Zimmer schaffen. „Gefragt ist Augenmaß“, so Niemeyer.

Die Bauministerkonferenz hat einige Verbände zur Stellungnahme aufgefordert. Die Anhörungsfrist endet am 26. Juli.


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