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08.08.2013 PROJECT Investment setzt CACEIS als Verwahrstelle ein

Der Kapitalanlage- und Immobilienspezialist PROJECT hat einen weiteren entscheidenden Schritt innerhalb des AIFM-Umsetzungsgesetzes vollzogen. Die CACEIS Gruppe, in Europa im Bereich Fondsadministration und Depotbank die Nummer eins, übernimmt die Aufgaben der Verwahrstelle beim führenden deutschen Anbieter vollständig eigenkapitalbasierter Immobilienentwicklungsfonds. § 76 Abs. 1 KAGB regelt, dass jede AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft für jeden von ihr verwalteten alternativen Investmentfonds, sofern er in der EU vertrieben werden soll, eine Verwahrstelle zu bestimmen hat. Die Verwahrstelle übernimmt die Aufgabe der Kontrollfunktion der im Fonds verwalteten Vermögensgegenstände.

Ferner hat sie die Überwachung der Zahlungsströme des AIF sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass die Anleger die von ihnen gezeichneten Beteiligungssummen leisten. Bei PROJECT übernimmt diese Kontrollfunktion künftig die CACEIS Bank Deutschland GmbH. CACEIS ist in Deutschland spezialisiert auf die Asset-Klassen »Immobilien« und »Alternative Assets« in offenen und geschlossenen Fonds.

»Wir haben uns im Sinne der sehr hohen Erfahrung, der bereits nachgewiesenen Kontinuität und der höheren Haftungssicherheit für CACEIS als eine der größten europäischen Depotbanken entschieden«, so Wolfgang Dippold, geschäftsführender Gesellschafter und Gründer der PROJECT Investment Gruppe.

Holger Sepp, stellvertretender Geschäftsführer und Mitglied der Geschäftsleitung von CACEIS Deutschland, erklärt: »Wir sind sehr glücklich, dass PROJECT CACEIS als Verwahrstelle ausgewählt hat. Unsere Dienstleistungen sind so konzipiert, dass wir PROJECT Investment nicht nur bei der Erfüllung regulatorischer Compliance-Ziele unterstützen, sondern auch ein hohes Maß an Anlagesicherheit für die Gruppe und ihre Investoren gewährleisten.«


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