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26.08.2013 Sachwerteverband veröffentlicht Musteranlagebedingungen für geschlossene Publikums-InvestmentKGs

Der bsi Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen (Sachwerteverband) hat Musteranlagebedingungen für geschlossene Publikums-InvestmentKGs erstellt und auf seiner Internetseite veröffentlicht:

http://www.sachwerteverband.de/standards-empfehlungen/kagb/musteranlagebedingungen.html

Das mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) abgestimmte Muster enthält hilfreiche Bearbeitungshinweise für die Erstellung und Abfassung von Anlagebedingungen. Es ist insofern als Orientierungshilfe zu verstehen und nicht verbindlich. Die Musteranlagebedingungen sind von der erstellenden Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) zwingend auf den konkreten alternativen Investmentfonds (AIF) zu individualisieren, entsprechend anzupassen, zu ergänzen oder umzuformulieren. Zu diesem Zweck ist das Muster mit seinen Bausteinen flexibel gehalten.

Ziel des Musters ist, das Genehmigungsverfahren für geschlossene Publikums-InvestmentKGs möglichst reibungslos zu gestalten und wenn möglich zu beschleunigen.

"Die Muster-Anlagebedingungen sind ein wichtiges Element in dieser frühen Phase nach Inkrafttreten des KAGB, das wir gemeinsam mit den Mitgliedern im Verband und anderen erarbeitet haben. Mit solchen Mustern schaffen wir Orientierung und tragen zu Rechtssicherheit bei. Hier zeigt sich, wie wichtig die Verbandsarbeit gerade jetzt ist“, so Eric Romba, Hauptgeschäftsführer des bsi.

Ein Baustein für die Darstellung der Kosten in den Anlagebedingungen wird aktuell noch mit der BaFin abgestimmt. Sobald dies abgeschlossen ist, wird der Verband ein entsprechendes Update der Musteranlagebedingungen für geschlossene Publikums-InvestmentKGs veröffentlichen.

Hintergrund:
Wesentliche Dokumente einer geschlossenen Beteiligung waren in der Vergangenheit der Gesellschaftsvertrag, der Treuhandvertrag und der Verkaufsprospekt. Durch das KAGB sind zusätzlich verschiedene neue Dokumente für die heutigen geschlossenen Publikums-InvestmentKGs eingeführt worden. Dazu zählen u.a. die Anlagebedingungen. Der bsi hat es sich gemeinsam mit seinen Mitgliedern zur Aufgabe gemacht, Muster und Empfehlungen für die neuen Dokumente zu erarbeiten, weil sie einerseits Rechtssicherheit durch Vereinheitlichung bieten und andererseits die Aufsicht erleichtern. Vor diesem Hintergrund setzen die Musteranlagebedingungen gewissermaßen die „Leitplanken“, in denen der Verwalter eines AIF tätig werden darf und in denen Investitionen durch den Verwalter für die Anleger des AIF zulässig sind.


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