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16.09.2013 VIVUM stellt Antrag als KVG für nächsten Projektentwicklungsfonds

Die Hamburger VIVUM GmbH hat einen Antrag auf Registrierung als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) des Spezial-AIF VIVUMInvest Fonds Deutschland IV GmbH & Co. KG gestellt. Die Antragstellung erfolgte gemäß den Bestimmungen des § 44 i.V.m. § 2 Abs. 4 KAGB, bei der für die Registrierung zuständigen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

VIVUM beabsichtigt für den entsprechend seiner Struktur und den Anlagebedingungen als geschlossener Spezial-AIF ausschließlich für professionelle und semi-professionelle Anleger konzipierten Fonds IV, als KVG zu agieren. Mit der Registrierung erfüllt VIVUM als eine der ersten im Markt die Anforderungen des neuen, am 22.7.2013 in Kraft getretenen, KAGB an registrierungspflichtige KVG.

Die VIVUM GmbH startet in Kürze mit der Ansprache potentieller Investoren ihres nächsten Projektentwicklungsfonds. Der Fonds IV wird ebenso wie seine Vorgänger Mezzanine-Kapital für Projektentwicklungen in den Bereichen Wohnen, Handel und Büro in Deutschland zur Verfügung stellen.


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