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24.09.2013 Appell an künftige Regierung: Verbraucherschutz im Wohneigentum stärken

Bei den anstehenden Koalitionsverhandlungen drängt der DDIV auf mehr Verbraucherschutz für den Wohnungseigentümer und fordert Zugangsvoraussetzungen für die Tätigkeit des Immobilienverwalters. Eigens dafür hat der Spitzenverband der Immobilienverwalter eine Argumentationsschrift verfasst, die noch einmal die Dringlichkeit des Anliegens untermauert – zum Schutz der Altersvorsorge und zum Gelingen der Energiewende. Zugleich wird damit erstmals umfassend die Tätigkeit des Immobilienverwalters unter gesellschaftspolitischen Fragestellungen abgebildet. Abgerundet wird die Publikation mit einem Aufruf von Immobiliendienstleistern, die mehr als 40.000 Beschäftigte auf sich vereinen und einen Jahresumsatz von weit mehr als 15 Milliarden Euro erzielen – sie bestärken den DDIV in seiner Forderung nach Zugangsvoraussetzungen.

Knapp 70 Prozent aller Deutschen wünschen sich Wohneigentum als sichere Form der Altersvorsorge. Und bereits heute gibt es mehr als 9,3 Millionen Eigentumswohnungen in der Bundesrepublik. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V. (DDIV) appelliert daher an alle im Bundestag vertretenen Parteien, vor allem aber auch an die Partner kommender Koalitionsverhandlungen, den Verbraucherschutz in der Immobilienwirtschaft als ein zentrales Thema auf die Agenda der kommenden vier Jahre zu setzen.

„Die neue Regierung muss endlich den Verbraucherschutz in der Immobilienverwaltung ernst nehmen und im Koalitionsvertrag verankern. Nur so kann Wohneigentum als zentrale Säule privater Altersvorsorge weiter an Vertrauen gewinnen und langfristig geschützt werden,“ sagt Martin Kaßler, Geschäftsführer des DDIV. Seit langem fordert der DDIV die Einführung von Versicherungspflichten und Fachkundenachweisen für die Tätigkeit des Immobilienverwalters. In einer nun veröffentlichten Argumentationsbroschüre untermauert der Branchenverband seine Forderungen mit zahleichen Kennzahlen, Umfragen und Argumenten.

Zugleich warnt der DDIV davor, den Verbraucherschutz im Wohnungswesen bei den Koalitionsverhandlungen hinten an zu stellen: „Ohne qualifizierte und professionelle Immobilienverwalter sind die Energiewende und ein altersgerechter Umbau in Wohnungseigentümergemeinschaften nicht zu leisten,“ mahnt Kaßler.

Besonders dringend ist der Schutz von Wohnungseigentümergemeinschaften bei der Verwaltung und Erhaltung ihrer Wohnimmobilien. Die über 9,3 Millionen Eigentumswohnungen in der Bundesrepublik werden von rund 23.000 hauptberuflichen Immobilienverwaltungen betreut. Allerdings unterliegen diese bis heute weder bestimmten Versicherungspflichten noch einer Nachweispflicht über Fachkenntnisse oder Vermögensverhältnisse. Und dass, obwohl Verwaltungen im Rahmen des Wohnungseigentümergesetzes mit der Instandhaltung des Gebäudes betraut sind und Immobilien und Rücklagen mit einem geschätzten Gesamtvermögen von weit mehr als 1.000 Milliarden Euro betreuen.

Die Situation des ungeregelten Verbraucherschutzes ist für den DDIV, seine zehn Landesverbände und deren über 1.700 professionelle Mitgliedsunternehmen nicht hinnehmbar. Im Rahmen der Broschüre „Zugangsvoraussetzungen für Immobilienverwalter schaffen – Ein Plädoyer für mehr Qualität und Verbraucherschutz beim Wohneigentum“ haben sich auch 37 große Unternehmen der Immobilienwirtschaft mit insgesamt über 40.000 Mitarbeitern und einem jährlichen Umsatz von weit mehr als 15 Milliarden Euro diesen Forderungen angeschlossen.

Versicherungspflicht in der Gewerbeordnung gefordert

Der DDIV sieht einen dringenden Handlungsbedarf, die professionelle Erhaltung und Verwaltung von Immobilien zu fördern und nachhaltig zu schützen. Eine Vielzahl von Herausforderungen wie die Energiewende, der demografische Wandel und die damit verbundenen energetischen und altersgerechten Sanierungen und Modernisierungen kommen in den nächsten Jahren auf die Eigentümer zu. Professionelle Immobilienverwalter überblicken diese Prozesse und geben Wohnungseigentümern Hilfestellung bei der Umsetzung. Dafür bedarf es jedoch ausreichend fachlicher Qualifikationen.

Die Einführung der Pflicht zum Abschluss einer Vermögensschadenshaftpflicht- und einer Vertrauensschadensversicherung sowie einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung in der Gewerbeordnung wären als Einstieg wirkungsvolle Schritte zu einem Mehr an Sicherheit für die Verbraucher. Dies hatte bereits ein vom DDIV in Auftrag gegebenes Gutachten als umsetzbar vor dem Hintergrund der freien Berufswahl (Art. 12 GG) gehalten. In der Folge könnten zudem Sach- und Fachkundenachweise sowie ein Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse eingeführt werden. Dies ist in einer Vielzahl europäischer Länder wie Österreich, Polen und Belgien bereits seit vielen Jahren Standard. Die neue Regierung, aber auch die Oppositionsparteien sind dringend aufgerufen, sich dem Verbraucherschutz beim Wohneigentum anzunehmen und Zugangsvoraussetzungen für Immobilienverwalter zu schaffen.

Die Broschüre mit dem Titel „Zugangsvoraussetzungen für Immobilienverwalter schaffen – Ein Plädoyer für mehr Qualität und Verbraucherschutz beim Wohneigentum“ kann kostenfrei bei der Geschäftsstelle des DDIV unter info@ddiv.de bestellt werden.


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