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30.09.2013 Wertsteigerung durch barrierefreie Aufzüge?

Um diese Frage beantworten zu können, sollte der Begriff "Wert" einmal kurz unter die Lupe genommen werden. Was ist Wert bzw. wertvoll in diesem Zusammenhang? Die Chance auf finanziellen Gewinn durch den (nachträglichen) Einbau eines barrierefreien Fahrstuhls?

Oder sollte nicht auch die Tatsache, dass durch eine solche Bau-Maßnahme vielen Menschen, die es durch körperliche oder andere Einschränkungen generell nicht einfach haben, das Leben erleichtert wird, nicht als viel wertvoller angesehen werden?

Wir behaupten, dass sich beide Sichtweisen rentabel verbinden lassen. Für Anleger und Immobilien-Eigentümer ebenso wie für die Betroffenen.

Barrierefrei gleich Rollstuhlgerecht?

Noch immer wird der Begriff "barrierefrei" von vielen gleichgesetzt mit "rollstuhlgerecht". Eine Gleichstellung, die schlichtweg falsch ist. Barrierefrei ist mehr. Bezogen auf Fahrstühle bedeutet dies nicht nur eine hürdenlose Nutzung für Rollstuhlfahrer, auch andere Formen von Körperbehinderungen müssen hierbei berücksichtigt werden.
Die Barrierefreiheit bei Fahrstühlen wird durch die Normen geregelt. Darin werden folgende Einschränkungen unterschieden:
• körperliche Behinderungen wie eingeschränkte Mobilität, Ausdauer und/oder Geschicklichkeit
• sensorische Einschränkungen wie Seh- oder Hörbehinderung oder eine Sprachbehinderung sowie
• geistige Behinderungen wie etwa eine eingeschränkte Lerngeschwindigkeit

Kosten und Arten von Behindertengerechten Aufzügen

Was kostet es, so einen Fahrstuhl (nachträglich) einzuplanen? Bevor wir erste Hinweise zur Beantwortung dieser Frage geben können, sollten die verschiedenen Arten von passenden Aufzügen noch kurz beschrieben werden. Generell werden vier Arten angeboten:
• Senkrecht-Aufzug für Behinderte
• Schrägaufzug für Behinderte
• Rollstuhl Hebebühne
• Plattform Schrägaufzug

Diese, auf den ersten Blick vielleicht gänzlich unterschiedliche Arten, weisen doch wesentliche Gemeinsamkeiten in der Bauweise auf.

So muss der Fahrkorb eine Breite und Tiefe von mindestens 110 x 140 cm aufweisen und die Schachttüren dürfen eine Mindestbreite von 90cm nicht unterschreiten. Dass sich die Türen automatisch öffnen lassen sollten, ist wohl für Aufzüge wie für alle Immobilien, die mit Produkten für die elektrische Antriebstechnik ausgestattet sind, mittlerweile Standard.

Wo liegt hier der Unterschied zu einem "normalen" Fahrstuhl? Die Antwort ist so einfach wie auch verwunderlich: Es gibt keinen. Jedenfalls nicht, wenn Aufzüge von vornherein mit diesen Maßen geplant werden bzw. wurden.

Zur Frage der Kosten

Diese liegen in vielen Fällen nur in (kleineren) baulichen Nachbesserungsarbeiten. So darf ein barrierefreier Fahrstuhl nicht durch Stufen blockiert werden. Sprich: Er muss stufenlos erreichbar sein. Der Einbau einer Rampe kostet nicht die Welt, verändert diese aber für einige Menschen zum besseren. Sehbehinderten kann durch das Nachrüsten / Anbringen von taktilen Beschriftungen und/oder einer zusätzlichen Braille-Beschriftung einfach geholfen werden. Das Anbringen von visuellen Maßnahmen (Symbole für Wählen/Sprechen) für Gehörlose bzw. Schwerhörige dürfte auch nicht die finanzielle Herausforderung darstellen.

Sie sehen, die Frage nach den Kosten stellt sich nicht wirklich. Schon geringe Anschaffungen bzw. kleinere Umbaumaßnahmen erleichtern vielen Menschen das Leben. Praktisch als Zusatzleistung erhöhen Sie auch den Wert Ihrer Immobilie. Helfen kann doppelt wertvoll sein ...

- Christian Schindlauer -


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