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04.11.2013 Industrielle Brachflächenentwicklung mit besonderen Herausforderungen verbunden

Durch innerbetriebliche Umstrukturierung, technischen Fortschritt und einer sich verändernden gesamtvolkswirtschaftlichen Lage werden nach Angaben des Immobiliendienstleistungsunternehmen CBRE und der Wirtschaftskanzlei Luther Rechtsanwaltsgesellschaft bei industriellen Großkonzernen wie auch bei flächenextensiven kleinen und mittleren Unternehmen zunehmend ehemalige Produktionsflächen nicht mehr benötigt. Alexander v. Erdély, Head of Global Corporate Services bei CBRE in Deutschland: „Zur Entlastung der Unternehmen sowie zur Generierung von Gewinnen empfiehlt sich, eine Strategie zu entwickeln, wie diese Flächen auf dem Immobilienmarkt platziert werden können.“

Nach Angaben von CBRE und der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft sind diese Flächenentwicklungen oft aber mit besonderen juristischen Herausforderungen verbunden, die eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Immobilienentwickler und dem anwaltlichen Experten erfordern. Mit einer jetzt vereinbarten Kooperation werden CBRE und Luther die notwendigen Erfahrungen und Expertisen bündeln.

Stefan Altenschmidt, Partner der Praxisgruppe Environment/Planning/Regulatory von Luther: „Europäisches und deutsches Recht verlangen häufig die Einhaltung großer Abstände zwischen aktiven Industriebetrieben und neuen Wohnbereichen. Das kann dann auch die Entwicklung nicht mehr benötigter Industrieflächen behindern. Noch schwerer wird dies nach der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bei angrenzenden Störfallbetrieben. Hier kann selbst eine Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben wie etwa Baumärkten unzulässig sein. Aber auch Produktionserweiterungen innerhalb eines noch aktiven Betriebsgeländes können unter Umständen aufgrund der nicht ausreichenden Abstände zu angrenzenden bestehenden Nutzungen, die als schutzwürdig eingestuft werden, behindert werden. Schließlich müssen auch Haftungsrisiken hinsichtlich vorhandener Altlasten bei der Vermarktung Beachtung finden.“

„Aufgrund unserer Erfahrungen sind jedoch die Entwicklungschancen von nicht mehr betriebsnotwendigen Flächen oft hoch, wenn die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen umfassend berücksichtigt werden. Dabei gilt es die Vermarktungschancen mit den Entwicklungsrisiken abzuwägen, so dass Markt und Machbarkeit miteinander abgeglichen werden“, führt v. Erdély aus.

Wichtig ist daher laut Luther von Beginn an eine Berücksichtigung der raumordnungs- und planungsrechtlichen Festlegungen und deren rechtssichere Gestaltung durch die staatlichen Planungsträger. Altenschmidt: „Die Erfahrungen der letzten Jahre etwa mit dem im ersten Anlauf bei den Gerichten gescheiterten Kraftwerksneubau in Datteln zeigen, dass die Gefahr planungsrechtlicher Fehler groß ist. Wir sehen nicht selten, dass Planungsbehörden die Tücken des Naturschutzrechts unterschätzen oder aber im Interesse einer zügigen Projektverwirklichung Nachbarinteressen nicht richtig abwägen. Die schnelle Behördenentscheidung zugunsten eines Vorhabens kann sich dann als Bumerang erweisen.“

Aktuell stelle insbesondere die Schaffung neuen und hochwertigen Wohnraums auf Industriebrachen in Großstädten mit Wohnungsmangel ein großes Konfliktpotential dar. „Die Interessen der Städte und Investoren an der Wohnbebauung passen nicht immer zu den Interessen der noch aktiven Industriebetriebe. Im Worst Case kommt es dann zu langwierigen Gerichtsverfahren, wie wir sie derzeit etwa in Köln, einer Stadt mit hohem Wohnraumbedarf, führen“, berichtet Altenschmidt aus seiner planungsrechtlichen Praxis.

V. Erdély: „Auch eine Berücksichtigung des lokalen Marktkontexts ist unablässig, um eine erfolgsversprechende Exit-Strategie zu entwickeln. Schließlich stellen sich Fragen der Verträglichkeit zukünftiger Nutzungen mit den Vorstellungen der Nachbarn und so genannter Nicht-Regierungsorganisationen (NROs), die vor Ort aktiv sind. Der Widerstand von Umweltorganisationen und deren jüngst ausgeweitetes Verbandsklagerecht kann zu deutlichen Verzögerungen führen und ein Projekt auch zum Scheitern bringen.“


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