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22.11.2013 RICS fordert Fachkundenachweis für Maklerzulassung

Die RICS Deutschland fordert bereits seit Jahren einen Fachkundenachweis als Voraussetzung für die Zulassung als selbständiger Makler. Dazu sind laut RICS länderübergreifende Standards als Basis für Transparenz und Rechtssicherheit in der Immobilienvermittlung nötig.

Gerhard K. Kemper, Mitglied des Vorstandes der RICS Deutschland: „Es gibt in Deutschland keine Zulassungsbeschränkungen zum Maklerberuf. Mit dem Kauf eines Gewerbescheins und einer Prüfung des zuständigen Verbraucherschutzamtes, die Rechtschaffenheit und die Vermögensverhältnisse des Antragsstellers betrifft, kann sich jeder Makler nennen, selbst wenn er nie eine Schule von innen gesehen hat. Angesichts des großen wirtschaftlichen Schadens, den eine mangelhafte Maklerleistung aber verursachen kann, wäre ein einheitlicher Sach- und Fachkundenachweis vor Erteilung einer Gewerbeerlaubnis dringend vonnöten, um Vertrauen zu schaffen.“

Das deutsche Maklerrecht muss nach Aussage der RICS dringend reformiert werden, da die Bundesrepublik hier im Gegensatz zu beispielsweise den angelsächsischen Ländern gut 100 Jahre hinterher hinkt. „Seit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches vor 113 Jahren hat sich da nichts Entscheidendes getan. Vor Erteilung eines Maklerscheins sollten einheitliche Mindeststandards erfüllt werden wie: Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung, der Abschluss einer Haftpflichtversicherung und vor Allem das Erbringen eines Fachkundenachweises, nach einer geregelten, qualifizierten Ausbildung, die man zum Beispiel als Fachwirt an der IHK abschließt. Darüber hinaus gibt es gleichwertige Vorprüfungen, die einen Abschluss an der IHK ersetzen können wie Bachelor oder Master Abschlüsse und die Qualifikation zum MRICS oder FRICS durch die RICS“, so Kemper.

Die RICS hatte 2011 anlässlich der Immobilienmesse Expo Real, die von ihr entwickelten „Real Estate Brokerage Standards“ (REABS) vorgestellt, die internationale Relgeln für Immobilienmaklergesellschaften und Maklerdienstleistungen vorgeben. Kemper abschließend: „Diese finden inzwischen weltweite Anerkennung.“


RICS-Forderungen an Fachkundenachweis für selbständige Immobilienmakler als Grundvoraussetzung für eine Gewerbeerlaubnis unter § 34c (zusätzlich zur jetzt existierenden Anforderung der Unbescholtenheit und finanziellen Bonität):

• Öffentlich-rechtliches Grundlagenwissen
o Gewerbeordnung (relevante Grundbegriffe)
o Makler- und Bauträgerverordnung
o Maklerrecht
? BGB
? Wohnungsvermittlungsgesetz
o Beratungs-und Aufklärungspflicht des Maklers
o Mietrecht
? Wohnungsmietverträge
? Gewerbemietverträge
o Kaufvertragsrelevantes Sachenrecht
o Grundbuchordnung (relevantes Grundwissen)
o Grundstücksbelastungen innerhalb und außerhalb des Grundbuchs
o Bauplanungsrecht (relevantes Grundwissen)
o Preisabgabenverordnung (relevantes Grundwissen)
o Geldwäschebekämpfungsgesetz (relevantes Grundwissen)
o Teledienstgesetz (relevantes Grundwissen)
o AGB Gesetz (relevantes Grundwissen)

• Immobilienwissen in den folgenden Bereichen:
o Auftragsakquisition, -verwaltung und-dokumentation
o Immobilienvermarktung
? Vermarktungsstrategien
? Exposé-Erstellung
? Internetplattformen
? Datenbanken
o Verhandlungsführung
o Gemeinschaftsgeschäfte
o Grundlegende Kenntnisse in den hauptsächlichen Marktsegmenten
o Bautechnik (relevantes Grundwissen)
o Immobilienbewertung (relevantes Grundwissen)
o Unternehmensführung (relevantes Grundwissen)
o RICS Standards für Immobilienmaklergesellschaften und Maklerdienstleistungen (REABS)
o Ethische Grundsätze insbesondere die Vermeidung/Offenlegung von Interessenkonflikten

• Praxisnachweis von 2-jähriger Tätigkeit als Immobilienmakler oder in maklernahen Immobilienberufen (z.B. Immobilienverwalter/Fondmanager)

• Nachweis einer ausreichenden Vermögenschadenhaftpflichtversicherung


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