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25.11.2013 ORCO Germany gewinnt Rechtsstreit gegen HGHI zum Leipziger Platz

ORCO Germany, eines der führenden Immobilienunternehmen in Berlin, gewinnt einen Rechtsstreit gegen HGHI. Am 14. November 2013 hat das Landgericht Berlin sämtliche Ansprüche zum Projekt Leipziger Platz, die die HGHI 1 LP GmbH und HGHI 2 LP GmbH, beides Tochterunternehmen der High Gain House Investments GmbH (“HGHI”), vertreten durch Herrn Harald Gerome Huth, gegen ein Tochterunternehmen der ORCO Germany, der ORCO Immobilien GmbH (“ORCO Germany”), erhoben hatten, zurückgewiesen.

Bereits im Jahr 2007 initiierte ORCO Germany die Neuentwicklung und Revitalisierung des damals noch unbebauten Leipziger Platzes, so dass dieser sich schließlich zu Berlins größtem Gewerbeprojekt entwickeln konnte. ORCO Germany führte einen städtebaulichen Architekturwettbewerb durch und erwirkte zudem eine Baugenehmigung mit erhöhter Nutzfläche. Diese Aktivitäten führten schließlich dazu, dass das Projekt Leipziger Platz realisiert werden konnte.

Im Anschluss daran verkaufte ORCO Germany im Jahr 2009 das Projekt an HGHI. Ein Teil der Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag sieht vor, dass HGHI im Verkaufsfall und nach Übergabe des Grundstücks bzw. spätestens am 09. Juni 2015 EUR 30 Mio. an ORCO Germany zahlen muss. Darüber hinaus hat ORCO Germany eine Rücklage auf einem Treuhandkonto hinterlegt, um mögliche Zahlungen, die aus einem anhängigen Nachbarschafts-Rechtstreit im Zusammenhang mit dem Leipziger Platz entstehen könnten, zu leisten.

Im Jahr 2012 erhob HGHI Ansprüche in Höhe von EUR 9 Mio. aus diesem Treuhandkonto und verklagte ORCO Germany auf Herausgabe des Betrages an HGHI. ORCO Germany hingegen argumentierte, dass die von HGHI erhobenen Ansprüche vollständig unbegründet waren.

Während der Anhörung vor Gericht am 14. November, bei der beide Parteien anwesend waren, informierte das Berliner Landgericht Herrn Huth, dass die Ansprüche der HGHI rechtlich nicht begründet sind und schlug Herrn Huth vor, sich mit ORCO Germany gütlich zu einigen, worauf Herr Huth allerdings nicht einging. Daraufhin beendete das Landgericht die Güteverhandlung, wies mit direkt folgendem Urteil alle Ansprüche seitens der HGHI an die ORCO Germany zurück und wies HGHI an, die Kosten des Verfahrens von ORCO Germany zu übernehmen. HGHI kann gegen das Urteil Widerspruch einlegen.

ORCO Germany verfolgt die Entwicklung am Leipziger Platz mit großem Interesse und Stolz und sieht sowohl der Auflösung des Treuhandkontos, als auch dem Empfang der EUR 30 Mio. bei Projektverkauf entgegen. Damit ist ORCO Germany in der Lage, weitere Investitionen in das Berlin-Portfolio zu tätigen und somit das Engagement in der Deutschen Hauptstadt zu vertiefen.


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