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27.11.2013 Ist das Bestellerprinzip bei der Vermietung von Immobilien fair?

Während der laufenden Koalitionsverhandlungen wurde das „Paket für bezahlbares Wohnen“ beschlossen, das unter anderem für Maklerdienstleistungen im Bereich der Vermietung das sogenannte Bestellerprinzip verbindlich festschreiben soll. Was würde dies für Verkäufermärkte wie München bedeuten?

Zu den Fakten: Momentan sind in stark nachfragten Städten großteils die Mieter für die Kosten, die durch die Beauftragung von Maklern entstehen, verantwortlich. Man spricht hier von einer Außenprovision. Die Rahmenbedingungen hierfür sind im “Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung” festgehalten. Nach §3 (2) beträgt die Höhe der maximal zulässigen Provision zwei Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (2,38 Nettokaltmieten). Die Grundlage für den Maklerlohn ist die Vermittlung der Immobilie und der Abschluss des Vertrages.

Folgt man der Idee der Bundesregierung sollen in Zukunft die Maklerkosten bei der Neu- und Wiedervermietung von Immobilien von den Eigentümern übernommen werden. Ist dies nicht schon längst überfällig?
Ja und nein.
Bestellerprinzip meint nicht mehr oder weniger als den Umstand, dass ein Auftrag erteilt, also bestellt wird. Beauftragt ein Kunde einen Makler aktiv, eine Mietwohnung für ihn zu suchen, bestellt er eine Dienstleistung, die honoriert werden sollte. Vorausgesetzt seine Beauftragung löst wirkliche und nachweisliche Arbeit beim Makler aus.

Im Immobilienmarkt München ist dies in den meisten Fällen anders zu sehen. Hier vergeben die Eigentümer den Auftrag zur Vermietung, der Mietinteressent wird für sie gesucht, die Bonität geprüft, die Besichtigungen durchgeführt, ein ordentlicher Mietvertrag erstellt etc.. Eine komplette Dienstleistung, die hohen Aufwand erzeugt und dem Vermieter gleichzeitig viel Arbeit abnimmt. Somit sollte diese auch seitens des Vermieters honoriert werden. Der potenzielle Mieter bekommt hier subjektiv betrachtet erstmals keine wirklich spürbare Gegenleistung.

„Mit Sicherheit wird es für viele Makler eine Herausforderung bei den Eigentümern in Zukunft ein Honorar für eine nur mittelmäßige Dienstleistung durchzusetzen. Viele Makler fürchten also zu Recht um ihre Einnahmen und sehen sich gezwungen, ihr Leistungsniveau entsprechend anzuheben, wenn sie bestehen wollen.“ so Fritz Stelzer, Gründer und Geschäftsführender Gesellschafter von Immosmart. Aber: Umso schneller bereinigt sich auch der Markt und es bleiben diejenigen Makler übrig, die sich nachhaltig für Ihren Auftraggeber einsetzen. Diese Entwicklung wird von den Kunden sicherlich begrüßt werden.

Unabhängig davon sind Marktregulierungen, die durch Gesetze erwirkt werden, grundsätzlich sehr kritisch zu betrachten. Auch hier werden clevere Vermieter an Mietern und Maklern vorbei Lösungen finden, die den Mietern langfristig leider nicht zu Gute kommen werden. Findige Vermieter werden sich entweder selbst um die Vermietung bemühen oder aber sich die Provision beispielsweise über eine Ablöse für Einbauküchen oder besondere Ausstattungsmerkmale zurückholen.


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