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27.11.2013 Koalitionsvertrag: Gutes Gestrichen – Schlechtes behalten

Die BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland ist enttäuscht vom heute veröffentlichten Koalitionsvertrag und warnt vor negativen Auswirkungen. Nach Meinung der BID werden die beschlossenen Maßnahmen beispielsweise die Situation auf den angespannten Wohnungsmärkten eher ver- als entschärfen.

Andreas Mattner, Vorsitzender der BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland und Präsident des ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss: „Die große Koalition schadet der Immobilienwirtschaft. Es ist ein fatales Signal, dass sowohl die degressive Abschreibung für den Wohnungsneubau als auch die steuerliche Abschreibung bei der energetischen Gebäudesanierung auf den letzten Metern aus dem Koalitionsvertrag gestrichen wurden. Ohne zusätzliche Impulse für Wohnungsbauinvestitionen wird sich die positive Entwicklung des Mietwohnungsbaus in den angespannten Wohnungsmärkten nicht fortsetzen und die Energiewende im Gebäudebereich auf der Strecke bleiben.“

Walter Rasch, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen: „Leider haben sich unsere schlimmsten Befürchtungen bestätigt. Statt Anschub durch die degressive Abschreibung gibt es nun allein eine Mietwohnungsneubaubremse. Dies wird die Märkte in Zukunft noch stärker anspannen und das Gewicht weiter auf den Eigentumswohnungsneubau verlagern. Mit der Mietpreisbremse läutet die Politik damit das Ende des Mieterlands Deutschland ein.“

Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen zu den geplanten Änderungen bei der Modernisierungsumlage: „Die große Koalition sorgt mit diesem Koalitionsvertrag für eine schädliche Überregulierung unserer Branche. Insbesondere die Befristung des Mieterhöhungsanspruchs bei Modernisierung bis zur Amortisation der Modernisierungskosten kombiniert mit einem Absenken auf 10 Prozent und gleichzeitiger Mietpreisbremse verhindern Investitionen in die Sanierung und den Wohnungsneubau. So kommen wir unserem Ziel, für mehr bezahlbaren Wohnraum gerade in den Ballungsräumen zu sorgen, kein Stück näher. Die künftig fehlende Wirtschaftlichkeit von Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsmarkt wird sich bereits kurzfristig in einem drastischen Rückgang der Investitionstätigkeit in der Realwirtschaft klar niederschlagen.“

Jens-Ulrich Kießling, Präsident des Immobilienverbands IVD: „Für eine Neuregelung des Maklerrechts besteht keinerlei Anlass. Der Markt regelt sehr gut, wer die Makler-provision in welcher Höhe zahlt. In Regionen mit einem Überangebot an Wohnungen zahlt der Vermieter. In Regionen mit einem erhöhten Bedarf an Wohnungen dementsprechend der Mieter. Eine Einschränkung der Vertragsfreiheit ist in keiner Weise gerechtfertigt. Wenn schon ein Bestellerprinzip eingeführt werden soll, dann muss es sich aber um ein echtes Bestellerprinzip handeln, so dass derjenige zahlt, der den Makler beauftragt. Die vorgesehen Regelung ist eine Mogelpackung, weil nach § 6 WoVermRG der Makler nur tätig werden darf, wenn ihm der Vermieter vorher die Wohnung zur Verfügung gestellt hat.“

Thomas Meier, Präsident des BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter: „Die Energiewende im Gebäudebereich ist in Gefahr. Eine Aufstockung der Fördermittel des CO²-Gebäudesanierungsprogramms sieht der Koalitionsvertrag zwar vor, aber auf die ursprünglich angedachten 2 Milliarden Euro konnten sich Union und SPD nicht verständigen. Wir werden darauf drängen, dass die Fördertöpfe angemessen ausgestattet werden und Wohnungseigentümergemeinschaften die Fördermittel leichter beantragen können.“


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