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16.12.2013 Der Koalitionsvertrag im Focus des Bauherren-Schutzbundes

Die Ankündigung im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD, den Verbraucherschutz im Bau- und Dienstleistungsbereich zu verbessern und die Verbraucherrechte im Bau- und Immobilienbereich zu stärken, wird vom BSB begrüßt. Das ist seit langem eine Kernforderung der gemeinnützigen Verbraucherschutzorganisation. Dabei müssen in allen Bereichen "Nägel mit Köpfen gemacht werden", fordert der 1. Vorsitzende des BSB, Peter Mauel. "Denn bei der Ausgestaltung des Verbraucherschutzes gibt es noch beachtliche Reserven."

So ist das Bauvertragsrecht verbraucherorientiert auszugestalten. Bei Bauverträgen mit Verbrauchern muss ein zeitlich begrenztes Widerrufsrecht gesetzlich verankert werden. Auch die Pflicht zu Leistungsbeschreibung und angemessenen Abschlagszahlungen sowie Sicherheiten für Verbraucher und deren Schutz vor Firmeninsolvenzen sind festzuschreiben. Beim Bauträgervertragsrecht ist ebenso eine Verbesserung des Verbraucherschutzes unbedingt notwendig. Das KfW-Programm zur energetischen Gebäudesanierung hat sich bewährt. Deshalb sollte die Förderung langfristig für stabile Rahmenbedingungen sorgen und ein ausreichend hohes Fördervolumen Planungssicherheit für private Bauinvestitionen bieten. Als ein wichtiges Signal der Regierungskoalition für private Bauherren und Immobilieneigentümer wertet der BSB, dass das Energiekonzept auf den Prinzipien von Wirtschaftlichkeit, Technologieoffenheit und vor allem auf Freiwilligkeit beruht. "Ziele der Energieeinsparung bei selbstnutzenden Wohneigentümern müssen wirtschaftlich und sozial ausgewogen sein. Deshalb sollte auch künftig auf Zwangssanierungen verzichtet werden", fordert Mauel.

Für eine erfolgreiche energetische Sanierung haben eine fachlich fundierte und unabhängige Energieberatung sowie eine baubegleitende Qualitätssicherung einen hohen Stellenwert. Insgesamt jedoch muss die Information von Käufern und Mietern über die energetische Qualität des Gebäudes - wie im Koalitionsvertrag vorgesehen - weiter verbessert und mit dem Energieausweis noch transparenter gestaltet werden.

Vermisst wird im Koalitionsvertrag die steuerliche Abschreibung der energetischen Gebäudesanierung. Der BSB unterstreicht die Notwendigkeit, während der Legislaturperiode im Interesse von Immobilieneigentümern, Mittelstand und Handwerk, diese Möglichkeiten nochmals auf die Agenda zu setzen.

Auch auf die Herausforderungen der demografischen Entwicklung gibt der Koalitionsvertrag keine befriedigenden Antworten. Es fehlen langfristige Konzepte und Anreize zur Schaffung von ausreichend barrierefreiem Wohnraum.

Die große Koalition zeigt auch nicht den Weg, damit Wohnen und Wohneigentum im Alter bezahlbar bleiben.

Überfällig ist, die längst geforderte Neuauflage des Programms "Altersgerecht Umbauen" mit Investitionszuschüssen auszustatten und das bestehende KfW-Darlehensprogramm zu ergänzen. "Hier geht es um Planungssicherheit und Möglichkeiten, verschiedene Vorhaben zu kombinieren oder Einzelmaßnahmen durchzuführen", erläutert Mauel. "Nur so wird privaten Bauherren flexibles Handeln möglich."

Die im Koalitionsvertrag angesprochene Ausgestaltung des Maklerrechts und bundesweit einheitlicher Rahmenbedingungen für Maklerleistungen deckt sich mit der vom Bauherren-Schutzbund vertretenen Forderung zur Stärkung des Verbraucherschutzes beim Immobilienerwerb. "Die Qualität von Maklertätigkeit sollte durch einen Sachkundenachweis, das Einführen von Mindestanforderungen und einer Pflichtversicherung stärker gesichert werden", argumentiert Mauel. Dazu könnten Standards aus anderen Beratungsberufen übertragen werden.

Die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zum Bau- und Immobilienbereich sind wichtige Schritte zur Verbesserung des Verbraucherschutzes und zur Stärkung der Verbraucherrechte, wertet der Bauherren-Schutzbund. Doch der Weg muss klarer vorgezeichnet und die Gangart schneller werden.



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