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18.12.2013 Städtebaulicher Vertrag: Rund 1.600 neue Wohnungen in Mitte Altona

Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt hat sich mit ECE, aurelis und der 112. PANTA (einem Konsortium aus Behrendt Wohnungsbau, Harmonia Immobilien, Fraatz Bauunternehmen und ECE) über den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages geeinigt, der die inhaltlichen, finanziellen und rechtlichen Grundlagen für die Entwicklung des ersten Entwicklungsabschnitts Mitte Altona schafft. Gemeinsames Ziel ist es, ein lebendiges und soziales Wohnquartier in der „Mitte Altona“ zu verwirklichen. Vertraglich vereinbart wurden u.a. ein Drittelmix beim Wohnungsbau, darunter ein Drittel geförderter Wohnungsbau, die Vergabe von Grundstücken an Baugemeinschaften, die Herstellung eines öffentlichen Parks, eine qualitativ hochwertige Bebauung und Flächengestaltung sowie der Erhalt des Kleingewerbes.

Senatorin für Stadtentwicklung und Umwelt, Jutta Blankau: „Der Senat, die Eigentümer und ich begrüßen die in den Verhandlungen erzielten Ergebnisse. Das neue Quartier wird insbesondere durch die Verwirklichung des geförderten Wohnungsbaus und die Flächen für Baugemeinschaften ein Quartier für alle werden. Wir setzen nun alles daran, möglichst zügig mit der Umsetzung der Planung zu beginnen.“

DIE STADT HAT SICH MIT DEN PRIVATEN EIGENTÜMERN DABEI AUF FOLGENDE KERNPUNKTE GEEINIGT:

• Beteiligung der Eigentümer an den Entwicklungskosten in voller Höhe der durch die Entwicklungsmaßnahme bedingten Wertsteigerung ihrer Grundstücke. Die Eigentümer investieren 47,85 Mio. Euro.
• Realisierung eines Drittels geförderten Wohnungsbaus – sichergestellt durch die Veräußerung der dafür vorgesehenen Flächen an das städtische Wohnungsbauunternehmen SAGA GWG, an den Bauverein der Elbgemeinden (BVE) und an den Altonaer Spar- und Bauverein (Altoba)
• Vergabe von 20% der Geschossfläche an Baugemeinschaften – sichergestellt durch Veräußerung der dafür vorgesehenen Flächen an die Stadt
• Bau mehrerer Kindertagesstätten für etwa 300 Kinder
• Errichtung eines rd. 2,7 ha großen Parks
• Einrichtung einer Mobilitätsberatung und eines Quartiersmanagements
• Passiver Lärmschutz an den Gebäuden auf Kosten der Eigentümer

Mit dem Beschluss hat der Senat die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt beauftragt, den städtebaulichen Vertrag zu unterzeichnen. Die Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages ist erst nach Abschluss einer öffentlichen Veranstaltungsreihe vorgesehen. Sobald der Vertrag wirksam geworden ist und das Bebauungsplanverfahren einen Stand erreicht hat, der die Genehmigung der geplanten Bauvorhaben ermöglicht, können die privaten Eigentümer Bauanträge stellen. Dies wird voraussichtlich Mitte 2014 der Fall sein.

Der Städtebauliche Vertrag ist ab sofort im Internet unter http://www.hamburg.de/mitte-altona/ einsehbar.

Mit der Öffentlichkeit wird er im Rahmen von fünf Veranstaltungen parallel zur Auslegung des Bebauungsplans Altona-Nord 26 diskutiert. Die Auftaktveranstaltung dieser Veranstaltungsreihe und der Beginn der Auslegung des Bebauungsplans sind für den 16. Januar 2014 vorgesehen. Drei thematisch vertiefende Veranstaltungen sollen am 21.01., 28.01. und am 06.02. stattfinden. Die Abschlussveranstaltung findet am 18.02. statt. Zu den Veranstaltungen wird gesondert eingeladen.
Hintergrund Mitte Altona: Durch Aufgabe des Güterbahnhofs und die Ankündigungen der Deutschen Bahn zur Verlagerung der Fernbahn vom heutigen Bahnhof Altona an den Standort Diebsteich wird ein großes Areal im Zentrum Altonas für eine städtebauliche Neuentwicklung frei. Bereits für den ersten Entwicklungsabschnitt, der unabhängig von der Bahnhofsverlagerung realisiert werden kann, ist dabei mit dem Neubau von rund 1.600 Wohnungen zu rechnen. Darüber hinaus sehen die Planungen für Mitte Altona einen neuen Stadtteilpark und mehrere Quartiersplätze vor. Um die Anregungen der Anwohner sowie der Gewerbetreibenden aus der Nachbarschaft von Anfang an in die Planungen einfließen lassen zu können, führt die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt seit 2010 einen intensiven Dialog mit der Öffentlichkeit im Rahmen des begleitenden Beteiligungsprozesses.



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