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20.12.2013 Deutsche Bank zahlt 1,4 Mrd. Euro aus Rechtsstreit in Bezug auf verbriefte Hypothekenkredite

Die Deutsche Bank hat heute bekannt gegeben, dass sie mit der Federal Housing Finance Agency (FHFA) in deren Funktion als Treuhänder für Fannie Mae und Freddie Mac eine Vereinbarung erzielt hat, mit welcher ihr Rechtsstreit in Bezug auf verbriefte Hypothekenkredite beendet wird. Als Teil der Vereinbarung wird die Deutsche Bank 1,4 Milliarden Euro zahlen.

Die FHFA hatte Forderungen gegenüber 17 Finanzinstituten einschließlich der Deutschen Bank in Zusammenhang mit verbrieften Hypothekenkrediten geltend gemacht. Bisher sind Details über Vergleiche mit zwei anderen Instituten veröffentlicht worden.

Die getroffene Vereinbarung beendet den größten einzelnen Rechtsstreit der Deutschen Bank im Zusammenhang mit Hypotheken. Es geht um Vorwürfe, dass die Bank zwischen 2005 und 2007 nicht in angemessenem Maße über bestimmte Wertpapiere informiert habe, denen Hypothekenkredite zugrunde lagen und welche die Bank an Fannie Mae und Freddie Mac verkauft hat.

Der Vergleich beinhaltet auch eine Vereinbarung mit der FHFA, auf bereits erhobene und künftige Rückkaufforderungen gegenüber der Deutschen Bank zu verzichten. Dabei geht es um Rückkaufforderungen für Hypothekenkredite, die bestimmten Wertpapieren, die Fannie Mae und Freddie Mac gekauft haben, zugrunde liegen. Die FHFA hatte geltend gemacht, dass bestimmte Darstellungen und Gewährleistungen gebrochen worden seien.

Jürgen Fitschen und Anshu Jain, Co-Vorsitzende des Vorstands der Deutschen Bank, sagten: „Die heutige Vereinbarung ist ein weiterer Schritt, die Altlasten der Bank zu bereinigen. Wir beabsichtigen, in dieser Hinsicht 2014 weitere Fortschritte zu erzielen.“

Sie fügten hinzu: „Wir haben uns aus der Art von Hypothekengeschäften, die zu diesen Forderungen geführt haben, verabschiedet und unsere Kontrollen weiter verbessert.“

Als Teil ihrer Strategie 2015+ investiert die Deutsche Bank eine Milliarde Euro, um ihre Systeme und Kontrollen auf den bestmöglichen Stand zu bringen.

Die Vergleichssumme ist bereits weitestgehend in den existierenden Rückstellungen der Bank für Rechtsstreitigkeiten berücksichtigt und es sind keine materiellen zusätzlichen Rückstellungen für diesen Vergleich erforderlich.


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