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17.01.2014 Magistrat Frankfurt schafft Potenzial für bis zu 6.000 Wohnungen

Der Magistrat der Stadt hat am Freitag, 17. Januar, eine umfassende Vorlage zur Wohnbaulandentwicklung beschlossen und parallel dazu die Aufstellung von 14 neuen Bebauungsplänen auf den Weg gebracht. Hinzu kommt die Wiederaufnahme des Bebauungsplanverfahrens für ein Wohngebiet nördlich des Frankfurter Bergs, das Hildenfeld. „Insgesamt werden damit 15 zusätzliche Wohnungsbaupotenziale mit hoher Priorität entwickelt, die Flächen für bis zu 6.000 Wohneinheiten ermöglichen“, sagt Bürgermeister und Planungsdezernent Olaf Cunitz. „Das entspricht vom Umfang einmal dem kompletten Neubaugebiet Riedberg und ist eine bedeutende Offensive für die Wohnbaulandentwicklung. Denn wir räumen der Entwicklung des Wohnstandorts Frankfurt den höchsten Stellenwert in der Stadtplanung ein. Der Vorteil der Entwicklung einer Vielzahl von verschiedenen Wohngebieten gegenüber einer einzigen großen Fläche liegt darin, dass im Falle von Verzögerungen im Bebauungsplanverfahren nicht das ganze Vorhaben stoppt.“

Die 15 Wohnungsbaupotenziale bilden allerdings nur einen Teil der intensiven Arbeit der Stadt zur Wohnraumversorgung ab. Zahlreiche Flächen wie zum Beispiel der Niederurseler Hang, das Europaviertel oder das ehemalige Henninger Areal befinden sich in der konkreten Entwicklung und Bebauung. Auch für die ehemalige Bürostadt Niederrad, das neue Lyoner Viertel und das Areal südlich der Rödelheimer Landstraße gibt es weit fortgeschrittene Bebauungsplanverfahren. Mit dem Ernst-May-Viertel, das durch die Teileinhausung der Autobahn A661 entstehen soll, existiert darüber hinaus noch eine langfristige Planung mit einem Wohnungspotenzial für bis zu 10.000 Menschen.

Noch vor wenigen Jahren war der Umfang unvorstellbar, in dem in Frankfurt jährlich neue Wohnbauflächen zur Verfügung gestellt und Neubauwohnungen errichtet werden. „Trotz dieser Rekordbautätigkeit kann der Wohnungsbedarf durch den anhaltenden Bevölkerungszuwachs nicht vollständig gedeckt werden mit der Folge eines angespannten Wohnungsmarktes“, sagt Bürgermeister Cunitz. „Um dem erwarteten weiteren Einwohnerwachstum angemessen begegnen zu können, entwickeln wir im Sinne einer langfristigen Siedlungsentwicklung geeignete Gebiete für den Wohnungsbau und stellen unter Berücksichtigung ökologischer und insbesondere klimatischer Erfordernisse ausreichend Wohnbauland zur Verfügung. Denn Wachstum braucht auch Qualität und muss mit einer nachhaltigen Strategie der Stadtentwicklung unterlegt sein.“

Neben der Sicherung der 15 Wohnungsbaupotenziale, die fortan unter dem Titel „Wohnbaulandentwicklung mit Priorität“ bearbeitet werden, setzt sich das Gesamtkonzept aus folgenden Komponenten zusammen: Der geförderte Wohnungsbau wird im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen durch das Einfordern von 30 Prozent der ermöglichten Bruttogeschoßfläche durch städtebauliche Verträge gesichert. Verstärkt sollen Gewerbe- in Wohnflächen umgewandelt werden. Städtische und stadtnahe Grundstücke werden daraufhin überprüft, ob sie für den Wohnungsbau nutzbar sind beziehungsweise gemacht werden können. In den Ortsbezirken 1, 2, 3, 4 und in den innenstadtnahen Teilen des Ortsbezirks 5 sollend diese dann überwiegend für den geförderten Wohnungsbau Verwendung finden. Der Magistrat wird beauftragt, die städtischen Vertreter in den Aufsichtsräten städtischer Gesellschaften sowie in den Aufsichtsräten von Gesellschaften mit städtischer Beteiligung zu bitten, ihren Einfluss in diesem Sinne auszuüben. Außerdem sollen städtische Hochbauvorhaben wie zum Beispiel Kindertagesstätten in flächensparender Bauweise geplant werden. Bei jedem Vorhaben wird die Eignung für eine Kombination mit Wohnungen geprüft. Um die Wohnbaulandentwicklung zu verstetigen, wird die mittel- bis langfristige Entwicklung koordiniert. Hierfür wird ein integriertes Stadtentwicklungskonzept erarbeitet.

Für folgende Wohnungsbaupotenziale soll prioritär Planungsrecht geschaffen werden: B 546Ä Allerheiligenviertel Breite Gasse 1. Änderung (Innenstadt); B 698 Nördlich Dieburger Straße (Fechenheim); B 813 Wohngebiet nördlich Frankfurter Berg – Hildenfeld (hier handelt es sich um eine Wiederaufnahme des Bebauungsplanverfahrens); B 876 Nördlich An der Wolfsweide (Preungesheim); B 897 Fischerfeldstraße/Lange Straße (Innenstadt); B 900 Hanauer Landstraße/westlich Osthafenplatz/Launhardtstraße (Ostend); B 902 Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung (Eschersheim); B 904 Nördlich Kollwitzstraße (Praunheim); B 905 Kleyerstraße/Ackermannstraße (Gallus); B 906 Westlich der Nordweststadt; B 907 Berkersheim Ost; B 908 Südlich Am Riedsteg (Nieder-Erlenbach); B 909 Westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung (Sindlingen); B 910 Südöstlich Urnbergweg (Harheim); B 911 Nördlich Straßburger Straße (Schwanheim).


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