News RSS-Feed

22.01.2014 RAW-Gelände in Berlin: Landgericht gibt Hoffnung für Mieter und Käufer

Im Streit um den Verkauf des RAW-Geländes an der Revaler Straße in Berlin-Friedrichshain setzte das Landgericht Berlin ein klares Signal für die isländischen Käufer, der BNRE Investment GmbH & Co. KG. Die Mieter, des bei Berlinern und Touristen wegen der einzigartigen Kulturbetriebe beliebten Geländes, können nun auf ruhigere Zeiten hoffen.

Mit seinem Urteil vom 15. Januar 2014 hat das Landgericht Berlin entschieden, dass der von der RED Berlin Development GmbH erklärte Rücktritt vom Kaufvertrag unwirksam ist und kein Rücktrittsrecht besteht. Damit ist erneut gerichtlich bestätigt worden, dass der bereits im Oktober 2012 geschlossene Grundstückskaufvertrag zwischen der RED Berlin Development GmbH und der BNRE Investment GmbH & Co. KG wirksam ist (Landgericht Berlin, Az.: 100.O.96/13).

BRNE hatte bereits am 3. Dezember 2013 vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen die RED Berlin Development GmbH erwirkt, nachdem diese Ende November 2013 völlig unerwartet und aus heiterem Himmel die Mieter des Geländes an der Revaler Straße 99 wieder zur Mietzahlung an sich aufgefordert und ihren Rücktritt vom Grundstückskaufvertrag erklärt hatte. Mit dieser Entscheidung hatte das Landgericht Berlin bestätigt, dass die Übertragung der vollen Nutzungsrechte, des an Kulturbetriebe vermieteten Geländes an der Revaler Straße 99 in Berlin, auf die BNRE Investment GmbH & Co. KG rechtswirksam erfolgt ist (Landgericht Berlin - 4 O 427/13).

Die Geschäftsführer der BNRE Investment GmbH & Co. KG zeigten sich erleichtert. Axel Omarsson, der gemeinsam mit Hilmar S. Sigurdsson die Geschicke der Gesellschaft leitet, zeigt sich jedenfalls mit dem Ergebnis der Entscheidung zufrieden: „Im Interesse der Mieter und der Zukunft des Grundstückes in der Revaler Straße wäre es uns natürlich lieber gewesen, den Kaufvertrag wie vereinbart durchzuführen. Unser Interesse ist es nicht, mit unseren Partnern zu streiten oder gar mit diesen vor Gericht zu ziehen. In diesem Fall hat uns der Verkäufer allerdings keine andere Wahl gelassen, weshalb wir mit der Entscheidung des Landgerichts vom 15. Januar 2014 und das damit gesetzte Signal begrüßen. Wir fühlen uns bestätigt und sind froh unseren Mietern nun wieder Handlungssicherheit und eine langfristige Perspektive für deren Projekte bieten zu können.“

Die BNRE Investment GmbH & Co. KG geht davon aus, dass die RED Berlin Development GmbH ihre Blockadehaltung nun endlich aufgibt und sich nicht weiter gegen die Grundstücksübertragung wehrt. Unter Experten gilt es jedenfalls als unwahrscheinlich, dass RED Berlin Development GmbH an ihrer bisherigen Strategie festhält; das Risiko einer Haftung für die durch die Verzögerung eingetretenen bzw. noch eintretenden Schäden dürfte beträchtlich sein.

Hilmar S. Sigurdsson schaut nach vorn: „Wir wünschen unseren Mietern und uns einfach ein Stück Normalität, wir sind Kaufleute und möchten das Grundstück bewirtschaften und nicht in langwierige juristische Auseinandersetzungen verwickelt werden. Die Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 15. Januar weist jedenfalls in die richtige Richtung und gibt Anlass zu Hoffnung, dass der Vertrag nun kurzfristig vollzogen wird.“

(Quelle: Pressemitteilung der BNRE Investment GmbH & Co.KG)



Leserumfrage
Wir schätzen Ihre Expertenmeinung!
Hier ist unsere Leserumfrage:
schnell & unkompliziert
Jetzt starten!