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23.01.2014 Immofinanz wehrt sich gegen mangelnde Objektivität in Anlegerverfahren

Die IMMOFINANZ Group sieht sich in einer Reihe von Anlegerverfahren mit einer zunehmenden mangelnden Objektivität seitens der urteilenden Richter konfrontiert und damit ihr Recht auf ein faires Verfahren verletzt. Dagegen setzt sie sich nun in unterschiedlicher Weise zur Wehr.

Zum einen wendet sich die IMMOFINANZ Group an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), nachdem sie in einem Verfahren trotz offensichtlicher und durch einen Beschluss des Obersten Gerichtshofes (OGH) bestätigter Befangenheit eines mitwirkenden OGH-Richters keine Möglichkeit hatte, diesen Umstand innerstaatlich weiter geltend zu machen. Zum anderen hat sie einen Befangenheitsantrag gegen einen Richter am Handelsgericht Wien wegen nicht objektiver Prozessführung und vorgreifender Beweiswürdigung eingebracht.
„Die IMMOFINANZ Group hat weit mehr als 70.000 österreichische Privatanleger – so viele wie kein anderes Unternehmen in Österreich. Diese große Aktionärsgruppe bedingt, dass IMMOFINANZ-Anleger in sämtlichen Bevölkerungsschichten und Berufskreisen zu finden sind – sie ist sozusagen ein Spiegelbild der Gesellschaft. Daher ist anzunehmen, dass sich auch in der österreichischen Richterschaft bzw. in deren Verwandten- und/oder Bekanntenkreis (ehemalige) IMMOFINANZ-Aktionäre befinden, die während der Finanzkrise Verluste mit Immobilienaktien erlitten haben. Für diese Richter gilt, dass sie befangen sind. Eine höhere Sensibilität bei der Abwägung der Frage, ob man als Richter in den die IMMOFINANZ Group betreffenden Anlegerverfahren nicht doch als befangen gilt, ist unserer Ansicht nach unbedingt erforderlich“, sagt Eduard Zehetner, CEO der IMMOFINANZ Group.

Darstellung im Detail:
Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Die IMMOFINANZ Group sieht sich um ihr verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht auf ein faires Verfahren beraubt, da ein befangener Richter des OGH an einer Entscheidung mitgewirkt hat und innerstaatlich keine Möglichkeit mehr offen steht, sich dagegen zur Wehr zu setzen.

Zur Vorgeschichte: Der betreffende OGH-Richter hatte vor 2007 über den AWD (nunmehr: Swiss Life Select) Aktien der IMMOFINANZ und der IMMOEAST erworben und war damit persönlich vom Kursverfall der Wertpapiere betroffen. Im Jahr 2009 trat er allfällige Ansprüche gegen die IMMOFINANZ an einen Prozessfinanzierer ab. Aus diesem Grund hat er deshalb in der Vergangenheit in Anlegerverfahren zum Themenkomplex „IMMOFINANZ/IMMOEAST Aktienerwerb“ mehrmals seine Befangenheit angezeigt. Diese wurde auch vom OGH in mehreren Entscheidungen bestätigt. Zu einem späteren Zeitpunkt beschloss der Richter, diese möglichen Ansprüche nicht weiter zu verfolgen. Damit meinte er, keine Notwendigkeit zu sehen, sich neuerlich als befangen zu erklären und wirkte folglich im Vorjahr an einer Entscheidung mit, in welcher der OGH eine Fehlberatung des externen Anlageberaters (AWD) einer Bank (in dem Fall: Aviso Zeta AG; Anm.) zugerechnet hat.

Die IMMOFINANZ Group erfuhr von der Zusammensetzung des OGH-Senats und der Mitwirkung des offensichtlich befangenen Richters erst mit Zustellung des letztinstanzlichen Urteils und brachte daraufhin umgehend eine Nichtigkeitsklage ein. Diese wurde vom OGH allerdings aus formalen Gründen zurückgewiesen, da die geltende Gesetzeslage die Befangenheit eines Richters nach Rechtskraft einer Entscheidung nicht als Nichtigkeitsgrund zulassen will (im Gegensatz zur Ausgeschlossenheit eines Richters). Die Zusammensetzung eines Senats ist den Parteien im Allgemeinen vorab nicht bekannt. Das führt nicht nur zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit, sondern auch (wie im konkreten Fall) zu einer Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren. „De facto steht hier das Vertrauen, das die Gerichte gegenüber einer demokratischen Gesellschaft erwecken müssen, auf dem Spiel“, erklärt Zehetner.

„Wir wenden uns daher an den EGMR, um grundsätzlich aufzuzeigen, dass hier kein faires Verfahren geführt wurde und um eine Diskussion über diese Gesetzeslücke anzustoßen“, so Zehetner weiter. „Eine Neuaufrollung des gegenständlichen Verfahrens ist nicht mehr möglich. Wir wollen allerdings zumindest die uns bis dato entstandenen Kosten zurück erhalten.“

Befangenheitsanträge gegen einen Richter am Handelsgericht Wien
Die IMMOFINANZ Group hat einen Richter als befangen abgelehnt, der am Handelsgericht Wien für zahlreiche Anlegerverfahren zuständig ist. Die entsprechenden Anträge wurden in den vergangenen Tagen eingebracht.
„Der betreffende Richter hat bei gleichgelagerten Verfahren von Anlegern gegen die IMMOFINANZ Group mehrfach Verhalten gesetzt und Aussagen getätigt, die für massiven Zweifel an seiner Unbefangenheit sorgen“, sagt Eduard Zehetner. „So hat der Richter beispielsweise in zwei Verfahren ein klagstattgebendes Urteil zu unseren Ungunsten erlassen, obwohl in beiden Fällen die Beklagte und Kläger vereinbart und gegenüber dem Richter kommuniziert hatten, dass es voraussichtlich zu einem Vergleich kommen wird. Das Fass zum Überlaufen brachten zuletzt mehrere Beschlüsse des Richters, in denen er vor der Einvernahme von Parteien und Zeugen in der Ladung für eine Verhandlung bereits mitteilte, dass in dieser das Verfahren geschlossen werde“, führt der IMMOFINANZ-CEO weiter aus. „Wir befürchten daher, dass für eine Entscheidung dieses Richters andere als rein sachliche Motive eine Rolle spielen könnten. Es handelt sich dabei um einen offensichtlichen Fall vorweggenommener Beweiswürdigung, die gegen die elementarsten Grundsätze der österreichischen Zivilprozessordnung und das Recht der Parteien – auch der beklagten Partei – auf ein faires Verfahren verstößt.“

„Für uns ist aus genannten Gründen eine unparteiische Entscheidungsfähigkeit dieses Richters nicht mehr gegeben, sodass wir ihn als befangen ablehnen“, so Zehetner abschließend. Vor dem Handelsgericht Wien waren und sind viele hundert Anlegerverfahren gegen die IMMOFINANZ Group anhängig. Für rund 80 davon ist der betreffende Richter zuständig.

(Quelle: Immofinanz)


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