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30.01.2014 DLA Piper ebnet Weg für weiteres Flughafenhotel für Köln/Bonn

Die internationale Rechtsanwaltskanzlei DLA Piper hat für die Flughafen KölnBonn GmbH vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ein für den Flughafen und die Branche wichtiges Urteil erstritten. Das OLG hat das klageabweisende Urteil des LG Köln vom 18. April 2013 aufgehoben und ein Wettbewerbsverbot, das dem Flughafen Errichtung und Betrieb eines weiteren Hotels am Flughafen verbietet, für nichtig erklärt.

Hintergrund des am 29. Januar 2014 vom Oberlandesgericht verkündeten Urteils ist ein im Jahre 1972 geschlossener Vertrag über 48 Jahre. Dieser Vertrag läuft Ende des Jahres 2020 aus, allerdings mit einer Verlängerungsmöglichkeit für weitere 50 Jahre. Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf sieht in einer Klausel dieses Vertrages, die andere Hotels am Flughafen verbietet, ein unzulässiges Wettbewerbsverbot und einen Verstoß gegen das Kartellrecht.

Die Nichtigkeit der Klausel hat zur Folge, dass der gegenwärtige Betreiber des Hotels, Queens Moat Houses (Deutschland) GmbH, das Hotel "Leonardo" (vormals "Holiday Inn") zwar wie bisher weiter betreiben kann, allerdings kann nicht mehr darauf bestanden werden, dass kein weiteres Hotel am Flughafen betrieben werden darf. Für den Flughafen ist jetzt der Weg frei, entweder selbst oder über einen Investor, ein Hotel zu errichten. Der Kölner Flughafen kann damit mit anderen Flughäfen gleichziehen.

Auf Seiten von DLA Piper berieten die Partner Dr. Ludger Giesberts (Federführung) und Dr. Jan Dreyer, Counsel Dr. Thilo Streit sowie Associate Andreas Tiedge (alle Litigation & Regulatory, Köln).


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