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05.02.2014 Fünf neue Mitglieder im Sachwerteverband

Zum 1. Januar 2014 hat der bsi Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen fünf neue Mitglieder gewonnen. Dem Verband beigetreten sind die künftige Kapitalverwaltungsgesellschaft DSC Deutsche SachCapital (Vollmitglied), der als KVG bereits registrierte Zweitmarkt-Immobilienfonds-Anbieter Real Invest (Vollmitglied), die Verwahrstelle State Street Bank (Branchenmitglied), das Bewertungsunternehmen Deutsche Fondsresearch (Branchenmitglied) sowie die internationale Wirtschaftskanzlei Norton Rose Fulbright (Germany) LLP (Fördermitglied).

Dazu der bsi-Vorstandsvorsitzende Oliver Porr: „Diese fünf neuen Mitglieder repräsentieren die unterschiedlichsten Branchenbereiche vom Anbieter über die Verwahrstelle bis hin zu Dienstleistern und Beratern in der neuen KAGB-Welt. Zugleich stehen sie auch für die neue Mitgliederstruktur und Positionierung des bsi als Branchenverband.“

Hintergrund: Zum 26. Juni 2013 hatte die Mitgliederversammlung des Anbieterverbandes VGF Verband Geschlossene Fonds e.V. beschlossen, den Aufgabenbereich des Verbandes zu erweitern und zukünftig als Branchenverband bsi Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen e.V. aufzutreten. Der Verband bündelt die Interessen, Themen und Anliegen der Branche rund um Sachwertinvestmentvermögen und vertritt sie gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Der bsi fungiert als originärer Ansprechpartner für die Finanzaufsicht. Er begleitet für seine Mitglieder Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren auf nationaler und europäischer Ebene. Darüber hinaus erarbeitet der bsi mit seinen Mitgliedern Branchenstandards wie z.B. Musteranlagebedingungen oder einen Musterverwahrstellenvertrag.

Der bsi vertritt die Verwalter Alternativer Investmentfonds (AIF) und selbstverwaltete AIF sowie Unternehmen mit einer KVG-Zulassung und solche, die AIFs durch Dritte verwalten lassen und die dabei ihren Fokus auf Sachwertinvestitionen haben. Hinzu kommen Verwahrstellen, Auslagerungsunternehmen und andere Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des KAGB fallen. Auch beratende und dienstleistende Unternehmen wie Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberatungen sowie semi-professionelle und professionelle Investoren wie z.B. Pensionskassen oder Stiftungen können Mitglied im bsi werden.


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