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03.03.2014 Asbest zum Nachtisch? Richtiger Umgang mit Asbestbelastungen

In den wilden Immobilienjahren 2005 und 2006 berieten wir einen großen Bestandshalter, der viele Wohnungen hatte, die in den 60er und 70er Jahren gebaut wurden. Die Böden der Wohnungen waren mit Vinyl-Asbest-Platten ausgelegt, die wiederum mit Asbestkleber verbunden waren. Bei Wohnungswechseln wurden diese Böden herausgerissen und die darunter liegenden Klebereste per Maschine abgerieben. Zeitsprung. Vor nicht allzu langer Zeit berieten wir bei einer Transaktion, in der einige Immobilien an einen amerikanischen Investor verkauft werden sollten. Diese waren in gutem Zustand und der Deal stand kurz vor dem Abschluss, als dem Investor auffiel, dass es bei dem Objekt überdachte Fahrradständer gab. Die Dächer bestanden aus Wellplatten, die Asbest enthielten. Der Deal wäre fast geplatzt, da die Amerikaner – basierend auf ihrem Rechtsverständnis – große Angst vor horrenden Schadensersatzklagen hatten. Asbest ist oft ein Buzzword im Zusammenhang mit anglo-amerikanischen Transaktionen. Hierin zeigen sich zwei verschiedene Pole: Zum einen der zu sorglose Umgang und zum anderen der zu ängstliche Umgang mit Asbest. Beide Haltungen sind in ihren Extremen nicht nachvollziehbar. Denn was ist Asbest eigentlich? Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das man – theoretisch zumindest – auch essen könnte. Ehemals als „Wunderfaser“ bekannt, zeichnet es sich durch Festigkeit, Hitze- und Säurebeständigkeit und hervorragende Dämmeigenschaft aus. Einzig die Form der feinen Fasern macht Asbest gefährlich, da die sehr feinen Fasern lungengängig sind und in die Lungen Schäden verursachen können. Die Fasern erhöhen zum Beispiel das Risiko an Lungenkrebs zu erkranken enorm. Asbest wird also erst dann zum Bauschadstoff, wenn Asbestfasern durch Abrieb, Verwitterung, etc. freigesetzt werden.

Was heißt das für den Umgang mit asbestbelasteten Gebäuden? Lassen Sie sich am besten von kompetenter Seite beraten. Der Experte schaut sich genau Typ, Form und Zustand an, in welcher Asbest in der Immobilie verbaut wurde. In fest gebundener Form, zum Beispiel als Asbestzement, dessen Faseranteil höchstens 15 Masseprozent beträgt, ist es nach heutigem Wissen weitgehend ungefährlich. Gleichzeitig ist zu bedenken, wie man bei Renovierungsarbeiten mit Asbest umgeht. Hier sind strikte und kostenintensive Sicherheitsvorkehrungen zu beachten.

Also verfallen Sie nicht in Panik, seien Sie aber auch nicht zu sorglos. Holen Sie sich am besten einen kompetenten Partner an Ihre Seite. Dieser kann Ihnen viel Geld und Nerven sparen.

(Kommentar von Dr. Gabriele Lüft, Geschäftsführerin der VALTEQ GmbH)



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