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21.03.2014 Referentenentwurf zur Mietpreisbremse ist Angriff auf das Vergleichsmietensystem

„Wer das Auseinanderfallen von Mietspiegel- und Angebotsmieten zur Begründung der Mietpreisbremse heranzieht, hat keine Ahnung von der Entstehung der Mietspiegel und ihrer Funktion“, kommentiert Walter Rasch, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V., die Begründung des Referentenentwurfes zur Einführung der Mietpreisbremse. „Die Politik riskiert die Erkenntnis, dass nicht die Angebotsmieten zu hoch, sondern die Mietspiegelmieten zu niedrig sind. Es ist schon erstaunlich, dass die Institute, die gestern an der Erstellung der Mietspiegel beteiligt waren, uns heute sagen wollen, dass diese die Marktmiete nicht abbilden.“

Der innerhalb der großen Koalition unabgestimmte Referentenentwurf nimmt in seiner Begründung Bezug auf eine Auswertung des Deutschen Mieterbundes auf Grundlage des F+B Mietspiegelindex 2013, der beilspielweise für Berlin eine Differenz von 20 Prozent für das Auseinanderfallen von Bestands- und Marktmiete angibt. Dabei wird aber vollkommen außer Acht gelassen, dass es dieses Auseinanderfallen schon immer gegeben hat und auch in entspannten Märkten gibt. Denn bisher notwendige Nachholeffekte zum Schutz der Bestandsmieter wurden erst bei der Wiedervermietung geltend gemacht.

„Wird dies durch die Mietpreisbremse abgeschnitten, bleibt den Vermietern nur, den Bestandsmieter stärker mit Mieterhöhungsverlangen zu konfrontieren. Das Ergebnis wird sein, dass durch das Ausschöpfen der Spielräume im unteren Preissegment der Deckel im oberen Preissegment bezahlt wird.“ Allerdings zeige auch die Begründung des Referentenentwurfes durch Bezugnahme auf den Wohnmarkt-Report 2014 der GSW Immobilien AG, dass es keine einheitlichen Wohnungsmärkte in Städten wie Berlin gibt, sondern erhebliche Differenzierungen in den einzelnen Stadteilen und Quartieren. Spürbaren Einfluss auf den Referentenentwurf hat dieses Argument jedoch nicht gehabt.

Für den BFW steht fest: „Es gibt innerhalb eines Stadtgebietes so viele Wohnungsmärkte wie Mietspiegelfelder. Der Gesetzgeber kann hier nicht schlauer sein als die Mitwirkenden am Mietspiegel.“ Kein gutes Licht auf das Verhältnis innerhalb der großen Koalition wirft der Umstand, dass Bundejustizminister Heiko Maas dem Koalitionspartner bisher keine Möglichkeit der Einflussnahme auf den Entwurf gegeben hat – zumal wichtige Eckpunkte wie die Kopplung an einen Maßnahmenplan der Länder zum Mietwohnungsneubau und die klare zeitliche Befristung nicht umgesetzt wurden.

Der BFW sieht jedoch vor allem Bundesbauministerin Dr. Barabara Hendricks unter Druck: „Weder ist das Bündnis für Wohnen bisher eingerichtet, noch sind Ideen für eine Stärkung der Investitionsanreize und die Wiederbelebung des sozialen Wohnungsbaus präsentiert worden. Der im Koalitionsvertrag beschworene wohnungspolitische Dreiklang scheint mit Blick auf die im Haushalt fehlenden Mittel zum altersgerechten Umbau und zur Erhöhung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms schon nach 100 Tagen Große Koalition verklungen. Aus dem wohnungspolitischen Dreiklang wird so das Tröten des Nebelhorns“, erklärt Rasch abschließend.


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