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05.06.2014 BaFin-Gestattungen: Nur noch 96,9 Mio. Euro prospektiertes Eigenkapital

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) hat im ersten Quartal 2014 insgesamt 17 Fonds nach dem Vermögensanlagengesetz gestattet und damit noch einmal zwölf Fonds weniger als im Vergleichszeitraum 2013. Nur für acht Fonds liegen auswertbare Zahlen vor. Im ersten Quartal wurde lediglich ein einziger Publikums-AIF (Alternative Investmentfonds) nach KAGB von der BaFin zum Vertrieb zugelassen. Dies sind die zentralen Ergebnisse der aktuellen Analyse der FERI EuroRating Services.

Bezogen auf die acht Fonds wurden im ersten Quartal 2014 insgesamt 96,9 Millionen Euro Eigenkapital genehmigt. Gegenüber dem Vorjahresquartal ist dies ein Rückgang um 91 Prozent und gegenüber dem vierten Quartal 2013 ein Rückgang von 45 Prozent. Im ersten Quartal 2014 wurden lediglich ein Immobilienfonds in Genussrechtsstruktur mit 50 Millionen Euro sowie fünf New Energy Fonds mit insgesamt 14 Millionen Euro Eigenkapitalvolumen (davon drei Bürgerwind- bzw. Bürgersolarparks) von der BaFin gestattet. Ferner wurden zwei Spezialitätenfonds mit 32,9 Millionen Euro Eigenkapitalvolumen genehmigt und kein einziger Private Equity-, Flugzeug- oder Schiffsfonds.

Neun Fonds ohne Daten
Zusätzlich zu den acht Fonds, zu denen auswertbare Informationen vorlagen, wurden im ersten Quartal 2014 weitere neun Fonds von der BaFin gestattet. Zu diesen Fonds sind keine Daten wie das Eigenkapital- oder das Fondsvolumen zugänglich. Darunter fallen zwei Spezialitätenfonds und sieben New Energy Fonds (alles Bürgerwind- und Bürgersolarparks). Bezogen auf die acht Fonds kam in den ersten drei Monaten des Jahres 2014 ein neuer Emittent mit einem New Energy Fonds hinzu.

BaFin-Vertriebszulassungen für Publikums-AIF nach KAGB Im ersten Quartal dieses Jahres hat die BaFin nur für einen Publikums-AIF mit einem prospektierten Eigenkapital von 100 Mio. Euro die Vertriebszulassung erteilt. "Auch wenn das KAGB bereits zum 22. Juli 2013 in Kraft getreten ist, erlangte bis Ende März 2014 erst ein Publikums-AIF im Sinne des KAGB eine Vertriebserlaubnis seitens der BaFin, d.h. bei den restlichen von der Bafin zugelassenen Fonds handelt es sich um die bisherigen Vermögensanlagen", erklärt Christian Michel, Direktor und Teamleiter Fonds bei der FERI EuroRating.



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