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04.10.2021 Andreas Wesner wird neuer Vorstand der Catella Real Estate AG

Andreas Wesner wurde zum Vorstand und Vorstandssprecher der Catella Real Estate AG (CREAG) bestellt. Er wird seine neue Position am 1. April 2022 antreten. Wesner verfügt über langjährige und umfangreiche Erfahrung auf dem deutschen und europäischen Immobilienmarkt sowie im regulierten Fondsgeschäft. Er wechselt zu Catella, nachdem er bei LaSalle Investment Management die Position des Head of Transactions - Northern Continental Europe innehatte. Vor seiner Zeit bei LaSalle war Andreas Wesner im Bereich Investment Management und Akquisition bei AXA Investment Managers, The Carlyle Group und Merrill Lynch Management tätig.

"Wir freuen uns, Andreas Wesner im Team der Catella Real Estate AG begrüßen zu dürfen. CREAG spielt eine Schlüsselrolle in der Wachstumsstrategie des Geschäftsbereichs „Catella Property Investment Management“. Die breit gefächerte Kompetenz und Erfahrung von Andreas Wesner unterstützt die Umsetzung des zukünftigen Wachstums und der Expansion der CREAG", sagt Timo Nurminen, Head of Property Investment Management bei Catella.

CREAG ist die Immobilienfondsmanagement-Plattform der schwedischen Catella-Gruppe mit Sitz in München. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist spezialisiert auf offene Investmentlösungen und in den Bereichen Immobilienfondsmanagement und Immobilienanlageberatung tätig. Seit der Gründung im Jahr 2007 hat sich das Unternehmen mit einem verwalteten Vermögen von 6,3 Mrd. EUR und 94 Mitarbeitern zu einem der führenden Investmentmanager in Deutschland entwickelt.

"Ich freue mich auf die neuen Herausforderungen und die Möglichkeit, mich der Catella Real Estate AG und seinem talentierten Team anzuschließen. Meine vergangenen 20 Jahre im Bereich der Immobilieninvestitionen in Deutschland und Europa sind eine gute Basis, um den Weg der CREAG zu einem führenden paneuropäischen Investmentmanager weiterzuentwickeln", sagt Andreas Wesner.

Andreas Wesner wird zum 1. April 2022 die Position des Vorstands bei CREAG antreten. Die Bestellung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).





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