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15.07.2016 Weiterer Partner für Berliner Immobilienrechtsboutique HEYMERADER

Die auf Immobilienrecht spezialisierte Berliner Kanzlei HEYMERADER wächst weiter. Mit Bernd Hartmann gewinnt die Boutique einen erfahrenen Rechtsanwalt und Notar. Hartmann war zuvor Namenspartner von ZNH. Mit ihm wechselt Rechtsanwältin Anett Marquardt. Bernd Hartmann ist der Sozietät als neuer Partner beigetreten, Anett Marquardt als Associate. HEYMERADER verfügt nach den Neuzugängen über 11 Berufsträger in Berlin.

„Wir freuen uns, mit Bernd Hartmann einen weiteren Notar und Rechtsanwalt gewinnen zu können, der im Markt ein hohes Renommee als ausgewiesener Immobilienrechtsexperte erworben hat. Mit Anett Marquardt stärken wir zudem auch unsere Expertise im Bereich Erneuerbare Energien“, erklären Gründungspartner Dr. Martin Krug und Peter Schüller.

Bernd Hartmann ist als langjähriger Partner einer internationalen Großkanzlei und einer mittelständischen Berliner Kanzlei sowohl als Rechtsanwalt als auch als Notar auf dem Gebiet des Immobilienrechts, des Bauträgerrechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts und des Erbrechts tätig. Er berät bei der Vorbereitung, Gestaltung und Durchführung von Verkäufen und Käufen von Immobilien, der Neustrukturierung und Neugliederung von Unternehmen und Unternehmensgruppen sowie allen vertraglichen Problemstellungen des Immobilienrechts. Darüber hinaus berät er im Baurecht sowohl Bauherren als auch Auftragnehmer.

Rechtsanwältin Anett Marquardt berät im Bau- und Immobilienrecht sowie im Recht der Erneuerbaren Energien. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Gestaltung und Prüfung von Verträgen, der Begutachtung bau- und immobilienrechtlicher Fragestellungen sowie in der Prozessführung. Darüber hinaus verfügt Anett Marquardt über langjährige Erfahrungen in der rechtlichen Strukturierung von Investitionsvorhaben im Bereich der Erneuerbaren Energien, insbesondere im Hinblick auf Projektentwicklung, Verhandlungen und Abwicklung von Unternehmenskaufverträgen sowie im Hinblick auf eine umfassende schuldrechtliche und dingliche Sicherung von Anschlussnehmern und finanzierenden Banken.



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