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08.07.2014 IVD lehnt Vorschlag des Senats zur Kappung der Maklerprovision ab

Der IVD Berlin-Brandenburg lehnt die jüngst bekannt gewordenen Pläne von Berlins Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) zur Reformierung des Maklerrechts bei Immobilienkäufen ab und stellt eine intensive Prüfung in Aussicht. Der Gesetzesvorschlag, der dem führenden immobilienwirtschaftlichen Berufsverband Deutschlands nicht zur Stellungnahme vorliegt, wurde einmal mehr wie schon die sogenannte Maklertaxe im vergangenen Jahr nur einigen Medien zugespielt. „Offensichtlich ist das in Berlin mittlerweile der übliche politische Weg, durch derartige Kommunikationsstrategien in der Branche für Unsicherheit zu sorgen.“ drückt Dirk Wohltorf, Vorstandsvorsitzender des IVD Berlin-Brandenburg sein Bedauern über die Art und Weise der Arbeit des Senats aus. „Der eine oder andere politische Akteur scheint sich der zumeist geringen Praxistauglichkeit, mangelnden fachliche Tiefe und schlussendlich sogar negativen Wirkungen der Regulierungsversuche im Markt bewusst und scheut schon beim ersten Entwurf das Urteil von Marktkennern und Experten. Damit bleibt es zunächst nichts anderes als ein Profilierungsversuch, der nach hinten losgeht.“

Nach dem Vorschlag des Berliner Justizsenators soll auch beim Immobilienkauf das sogenannte Bestellerprinzip eingeführt werden. Bisher war auf Bundesebene lediglich bei der Wohnungsvermietung diese Regelung angedacht. Das von Bundesjustizminister Maas geforderte Prinzip schließt einen Auftrag von Seiten des Mieters, der bereit ist eine Provision zu entrichten, nahezu aus. Wohltorf: „Es besteht die Gefahr, dass auch beim Immobilienverkauf von einem Bestellerprinzip gesprochen aber eine einseitige Belastung der Eigentümer geplant ist.“ Konkrete Formulierungen liegen dem IVD Berlin-Brandenburg aber noch nicht vor.

Ergänzend spricht sich, wie Hauptstadtmedien berichten, der Berliner Finanzsenator, Ulrich Nußbaum, für eine generelle Deckelung der Makler-Courtage aus. Der IVD sieht darin einen schweren Angriff auf die Vertragsfreiheit. „Dies widerspricht dem Prinzip der sozialen Marktwirtschaft. Vielmehr sieht es danach aus, dass einmal mehr versucht wird, von eigenen Versäumnissen abzulenken und die Immobilienmakler als Sündenböcke einer verfehlten Wohnungsbaupolitik hinzustellen. Denn gerade beim Thema Wohnungsneubau fehlen bislang konkrete Strategien des Senats“, so der Vorsitzende des IVD Berlin-Brandenburg.

Zudem wird sich die von Seiten der Politik gewünschte Entlastung der Immobilienkäufer nicht einstellen. Wohltorf: „Es sei denn Herr Nußbaum will Eigentümern auch noch den Preis vorschreiben, den sie für Ihre Immobilie aufrufen dürfen. Das Ablenkungsmanöver von der Grunderwerbssteuer, die der Berliner Finanzsenator im vergangenen auf sechs Prozent angehoben hat, wird von potentiellen Immobilienkäufern durchschaut. Berlin ist deutschlandweit mittlerweile Spitzenverdiener an jeder Immobilientransaktion. Das ist Eigentumsverhinderung auf hohem Niveau.“

Denn nur der Besitz der eigenen vier Wände ist nach Ansicht des IVD Berlin Brandenburg ein verlässlicher Schutz gegen steigende Mieten. Auf der anderen Seite werden aber auch keine tragfähigen Konzepte für den Wohnungsneubau vorgelegt. Wohltorf: „Warum ausgerechnet unter Beteiligung und teilweise Initiative der CDU, dessen Bundespartei sich für die Bildung von mehr Wohneigentum ausgesprochen hat, dagegen gearbeitet wird, erschließt sich mir nicht. Ein derart schwerer Angriff auf die Vertragsfreiheit wie die Deckelung einer Provision im Immobilienverkauf hätte weitreichende Konsequenzen für unser Wirtschaftssystem. Es wäre ein Präzedenzfall. Alle beratenden Berufe, die mit Erfolgshonoraren arbeiten, sollten jetzt genau hinschauen.“


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