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15.07.2014 IVG-Gruppe gerettet: Insolvenzplan rechtskräftig, Rechtsmittel ohne Erfolg

Der Insolvenzplan für die IVG Immobilien AG ist rechtskräftig. Das Landgericht Bonn hat die von nachrangigen Gläubigern und Aktionären bzw. der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) erhobenen Beschwerden gegen die Bestätigung des Insolvenzplans verworfen und weitere Rechtsmittel nicht zugelassen. Damit hat das Unternehmen die entscheidende Hürde im Ringen um den Fortbestand einer der größten Immobiliengesellschaften in Europa genommen. Durch den vom Vorstand der IVG vorgelegten Insolvenzplan wird die Gesellschaft um rund 2,2 Milliarden Euro entschuldet, was hauptsächlich durch einen sogenannten Debt-to-Equity-Swap erreicht wird. Dabei tauschen bisherige Gläubiger der IVG Immobilien AG ihre Forderungen teilweise gegen neu auszugebende Anteile an dem Unternehmen und werden so zu neuen Eigentümern. „Die intensiven und langwierigen Verhandlungen mit den Kapitalgebern haben sich gelohnt“, zeigt sich Hans-Joachim Ziems, der für die Restrukturierung zuständige Vorstand der IVG Immobilien AG, zufrieden mit dem Ergebnis. „Darüber hinaus haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IVG unter teils schwierigen Rahmenbedingungen enormes Durchhaltevermögen und Engagement gezeigt und es somit ermöglicht, das Unternehmen finanziell wieder auf eine solide Basis zu stellen und operativ zukunftsfähig auszurichten.“ Das Unternehmen rechnet nun mit der Umsetzung des Plans und einer Aufhebung des Insolvenzverfahrens noch im laufenden Quartal.

Unter der Führung von Hans-Joachim Ziems hatte der damalige IVG-Vorstand zunächst versucht, die Sanierung unter Vermeidung des Insolvenzverfahrens zu bewerkstelligen. Nachdem es zu keiner Einigung zwischen den verschiedenen Kapitalgebern gekommen war, wurde die Sanierung über ein sogenanntes Schutzschirmverfahren nach dem Gesetz zur Erleichterung von Unternehmenssanierungen (ESUG) mit anschließendem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eingeleitet, das von Rechtsanwalt Horst Piepenburg aus Düsseldorf als Sachwalter begleitet wurde. Im Mittelpunkt des rund 11 Monate dauernden Insolvenzverfahrens stand die finanzielle Sanierung des Unternehmens mit gleichzeitiger zukunftsfähiger struktureller Neuausrichtung. „Das ging nicht ohne schmerzhafte Einschnitte für die Beteiligten“, erläutert Ziems. „Die Abkehr vom Mischkonzern hin zur unternehmerischen Eigenständigkeit der Kerngeschäftsfelder war erforderlich, um die strategischen Optionen und die Flexibilität des Konzerns insgesamt zu erhöhen.“ Darüber hinaus musste die Mitarbeiterzahl auf insgesamt 320 angepasst werden. „Konzernweit bleiben damit jedoch rund 80 Prozent der vor dem Insolvenzverfahren vorgesehenen Arbeitsplätze erhalten“, so Ziems weiter.

In den kommenden Wochen werden die im Insolvenzplan vorgesehenen gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen umgesetzt. Den Schwerpunkt bildet die Ausgestaltung der IVG Immobilien AG sowie ihrer bisherigen Tochtergesellschaften IVG Institutional Funds GmbH und IVG Caverns GmbH als eigenständige und operativ unabhängig agierende Unternehmen. Dabei wird die IVG Immobilien AG zukünftig ausschließlich auf dem Geschäftsfeld Real Estate (Bestandshaltergeschäft) tätig sein. Die Institutional Funds GmbH konzentriert sich wie bisher auf das Geschäft mit Immobilienfonds für institutionelle Investoren. Die IVG Caverns GmbH betreibt auch weiterhin unterirdische Vorratsspeicher zur Lagerung von Öl und Gas in Norddeutschland. Über diesen Gesellschaften soll eine neue Beteiligungsholding installiert werden, deren Gesellschafter die heutigen Gläubiger der IVG Immobilien AG sein werden. Diese Holding wird die Anteile an den drei IVG-Unternehmen halten.

Auch personell sind die wesentlichen Weichen gestellt. Mit Ralf Jung ist der designierte CEO der neu formierten IVG-Unternehmensgruppe bereits seit Anfang Juli als Berater an Bord der IVG Immobilien AG. Der ehemalige Chef der Allianz Alternative Assets Holding und früheres Vorstandsmitglied der Dresdner Bank bereitet die Übernahme der Geschäfte vom amtierenden Vorstand für die Zeit nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens vor.


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