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25.09.2014 Mietpreisbremse birgt erhebliche Risiken für die Wohnungswirtschaft

Nach Angaben der RICS Deutschland birgt die für 2015 geplante Mietpreisbremse erhebliche Risiken für die deutsche Wohnungswirtschaft. Zukünftig soll nach Plänen der Regierung den Ländern für die Dauer von fünf Jahren das Recht eingeräumt werden „in Gebieten mit nachgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten“ bei Wiedervermietungen von Wohnraum die Mieterhöhungsmöglichkeiten auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zu beschränken“. Ausgenommen sind Erstvermietungen bei Neubauten sowie Anschlussvermietungen nach „umfassenden“ Modernisierungen.

Martin Eberhardt FRICS, Vorstandsvorsitzender der RICS Deutschland: „Damit überlässt die Bundesregierung die Verantwortung für die konkrete Ausgestaltung der Neuvertragsmietenregelung weitgehend den Ländern und Kommunen. Diese sind nun in der Pflicht, konform zur Rechtsprechung des BGH, Gebiete und Stadtteile mit angespannten Wohnungsmärkten festzulegen und nachzuweisen. Wie dies praktisch umgesetzt werden soll ist nicht geregelt, so dass mit diesbezüglichen Rechtstreitigkeiten zu rechnen ist. Nicht nur aufgrund der zu erwartenden erheblichen Rechtsunsicherheit für Mieter und Vermieter wird der, für den Wohnungsmarkt zu erwartende Effekt – insbesondere eine Verringerung der Investition in bestehenden Wohnraum – somit eine schleichende Verschlechterung der durchschnittlichen Wohnungsqualität sein.“

Auch für den Neubau von Mietwohnungen in betroffenen Gebieten sind negative Auswirkungen abzusehen, da die Erstvermietung zwar nicht an die ortsübliche Vergleichsmiete gebunden ist, danach aber – da deutlich über ortsüblicher Vergleichsmiete liegend – effektiv eingefroren wird, während Investoren aufgrund der niedrigen Anfangsrendite von Neubauprojekten mit Mietsteigerungen kalkulieren. Sind diese nicht möglich, wird die Investition weniger rentabel.

Eberhardt: „In Deutschland veralten zunehmend Wohnungsbestände. Die Mietpreisbremse macht Investitionen in den betroffenen Bestand unattraktiv. Dabei müssen gerade in den nächsten Jahren viele Wohnungen für ältere Menschen fit gemacht werden.“

Zu der geplanten Einführung des Bestellerprinzips nimmt Gerhard K. Kemper, Mitglied des Vorstandes der RICS Deutschland, Stellung: „Wir begrüßen die Einführung des Bestellerprinzips für Immobilienmakler, so dass zukünftig klar ist, wer welche Interessen vertritt. Dennoch hat die Regierung die Chance einer umfassenden Modernisierung des Maklerrechts, wie sie die RICS Deutschland schon lange fordert, nicht genutzt.“


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