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20.10.2014 Professor Dr. Dr. Norbert Geiger wird zum Fellow der RICS ernannt

Der Berufsverband der RICS Deutschland ernennt Professor Dr. Dr. Norbert Geiger zum Fellow der RICS (FRICS) ehrenhalber. Die RICS zeichnet in besonderen Fällen und unter Einhaltung strenger Kriterien herausragende Persönlichkeiten über die „Eminent Professional Route“ zum Fellow der RICS aus, wenn diese einen wesentlichen Beitrag zur Professionalisierung der Immobilienwirtschaft geleistet haben.

Professor Dr. jur. Dr. rer. pol. Norbert Geiger ist Rechtswissenschaftler und Ökonom und seit 2003 Professor an der Hochschule Biberach für die Fachgebiete Immobilienrecht, Finanzierung und Volkswirtschaftslehre. Er ist seit 2003 Mitglied der Studienleitung des renommierten MBA-Studiengangs Internationales Immobilienmanagement an der Akademie der Hochschule Biberach und seit 2013 Dekan der Fakultät Betriebswirtschaft an der Hochschule.

Christoph Schmidt, Business Development Manager DACH bei der RICS: „Mit der Ernennung würdigt die RICS Deutschland die erfolgreiche Zusammenarbeit im Rahmen der Kursakkreditierung ´MBA - Internationales Immobilienmanagement´. Prof. Geiger hat hier in seiner Eigenschaft als Kursleiter in den letzten Jahren federführend Bemerkenswertes geleistet und ein Ausbildungsprogramm im starkem Cross-Border Kontext mitgestaltet, welches im professionellen, internationalen Umfeld seines Gleichen sucht.“

Prof. Geiger: „Die Verleihung dieses angesehenen Titels ist für mich eine große Ehre und eine ebenso große Verpflichtung, auch in Zukunft alles zu tun, um die Aus- und Weiterbildung für die Immobilienwirtschaft an der Hochschule Biberach und der Akademie der Hochschule auf dem bisherigen hohen Niveau zu halten und - in enger Zusammenarbeit mit der RICS - weiterzuentwickeln. Mein besonderer Dank gilt meinen Kollegen in der Studienleitung des MBA-Studiengangs Internationales Immobilienmanagement, ohne deren großartiges Engagement der langjährige Erfolg dieses Studiengangs nicht möglich gewesen wäre. Ich möchte die Auszeichnung stellvertretend auch für sie entgegennehmen.“


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