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06.11.2014 Auswirkungen Bestellerprinzip: Qualität der Dienstleistungen im Fokus

Mit dem Bestellerprinzip hat das Bundeskabinett eine Regelung auf den Weg gebracht, die weitreichende Folgen für Vermittler von Wohnungen haben wird. Laut dem Gesetzentwurf muss künftig derjenige für den Makler bezahlen, der ihn beauftragt. „Vor diesem Hintergrund wird es für Wohnungsmakler immer wichtiger, sich durch die Qualität und den Umfang der Dienstleistungen von Wettbewerbern abzuheben“, sagt Kerstin Schmid, Leiterin Private Immobilien bei ELLWANGER & GEIGER.

Bei der Wohnungsvermittlung gilt aller Voraussicht bis Mitte des kommenden Jahres „wer bestellt, der bezahlt“. Damit die Regelung in Kraft tritt, müssen noch Bundesrat und Bundestag ihre Zustimmung geben. „Wir beobachten, dass sich Vermieter bereits intensiv mit dem Thema beschäftigen“, sagt Kerstin Schmid. Die absehbare Folge der Einführung des Bestellerprinzips ist, dass Eigentümer ihre Wohnungen künftig vermehrt selbst vermieten könnten. Auch weil es keine Schlupflöcher geben wird, um die Regelung zu umgehen. Für die Vermittler wird dies weitreichende Auswirkungen haben. „Das Bestellerprinzip lässt bundesweit eine Konsolidierung unter Wohnungsvermittlern erwarten“, sagt Schmid.

Die Qualität und der Umfang der angebotenen Dienstleistungen würden künftig einen größeren Stellenwert im Wettbewerb einnehmen: „Für Eigentümer muss der Mehrwert einer Beauftragung klar erkennbar sein“, sagt Schmid. Neben einer kompetenten und seriösen Beratung, der marktgerechten Immobilienbewertung, detailgetreuen Exposés sowie der Bonitätsprüfung kämen hier beispielsweise Themen wie das Aufsetzen individueller Vermarktungsstrategien und die fundierte Begleitung bei der Vertragsgestaltung bis zur Schlüsselübergabe und darüber hinaus zum Tragen.


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