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17.11.2014 Sonder-AfA und höheres KfW-Fördervolumen ab 2015

Gleich zwei Maßnahmenpakete hat die Bundesregierung für eine erfolgreiche Energiewende jetzt vorgelegt: Das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 des BMUB zeichnet eine umfassende Strategie auf, wie die von der Regierung gesteckten Energieeinsparziele bis 2020 erreicht werden können. Vorgesehen ist eine Senkung der Treibhausgasemissionen um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990.

Um dieses Etappenziel zu erreichen, schlägt das Bundesumweltministerium ein umfassendes Aktionsprogramm vor: Neben Maßnahmen zum Klimaschutz in der Stromerzeugung sind Vorschläge zur Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestandes enthalten. Unter anderem ist ein Maßnahmenpaket für klimafreundliches Bauen und Wohnen sowie eine Bildungsinitiative zur Gebäudeeffizienz vorgesehen. Zur Erhöhung der Energieeinsparung verweist das Programm auf das Nationale Aktionsprogramm Energieeffizienz des BMWi.

Der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) des BMWi schlägt konkrete Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs und zur Erhöhung der Energieeffizienz vor. Ein wesentlicher Teil des Aktionsplans ist die Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebereich. Darin vorgesehen sind unter anderem eine Vielzahl an Sofortmaßnahmen, die auch der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft zu Gute kommen:

•Einführung einer steuerlichen Sonderabschreibung für energetische Sanierungen von 2015 bis 2019
•Aufstockung der KfW-Fördermittel um 200 Mio. Euro auf 2 Mrd. Euro jährlich bis 2018; 300 Mio. Euro sollen allein für Zuschüsse genutzt werden
•Stärkere Einbindung von Wohnungseigentümergemeinschaften bei der Energieberatung und bei KfW-Förderprogramme

Beide Programme werden voraussichtlich am 3. Dezember im Kabinett beschlossen. Die Maßnahmenpakete werden derzeit vom DDIV auf die Konsequenzen für Verwaltungsunternehmen und Eigentümergemeinschaften geprüft.


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