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27.11.2014 GBW Gruppe und Mieterverein München finden Lösung bei Mieterhöhungen für EOF-Wohnungen

Die GBW Gruppe und der Mieterverein München e.V. haben sich in konstruktiven Gesprächen darüber verständigt, wie bei Mieterhöhungen für Wohnungen in der einkommensorientierten Förderung (sogenannte EOF-Wohnungen) verfahren werden kann.

Anlass für dieses Gespräch war eine aktuelle Mieterhöhung der GBW Gruppe zum 1. Oktober 2014, die Mieter von EOF-Wohnungen in München betrifft. Beide Seiten hatten dabei abweichende Rechtsauffassungen.

"Wir denken, mit dieser Lösung einen guten Kompromiss für unsere Mieterinnen und Mieter gefunden zu haben", so Dr. Claus Lehner, Vorsitzender der Geschäftsführung der GBW Gruppe.

Die GBW Gruppe und der Mieterverein München e.V. kamen überein, dass bei künftigen Mieterhöhungen von EOF-geförderten Wohnungen folgende Richtlinien gelten:

- Für eine formell wirksame Mieterhöhung müssen mindestens drei frei finanzierte Vergleichswohnungen angeführt werden, aus deren Miete eine ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt wird.

- Von dieser ermittelten Miete werden dann 12,5% abgezogen. Auf keinen Fall übersteigen darf die Mieterhöhung die Kappungsgrenze von 15 % oder die ortsübliche Vergleichsmiete, die anhand des Mietspiegels errechnet wird.

- Und: Maximal beträgt die Mieterhöhung 99 Euro.

Für die streitgegenständlichen Mieterhöhungen gilt diese Regelung, soweit noch keine Zustimmung durch die betroffenen Mieter erfolgt ist. Die geforderte neue Miete wird entsprechend abgeändert. Die bereits zugestimmten Mieterhöhungen wird die GBW Gruppe bei der nächsten Mietanpassung gesondert berücksichtigen und gegebenenfalls aufschieben, um hier einen möglichen finanziellen Ausgleich zu schaffen.


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