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02.12.2014 Energieausweis als Hilfestellung für Käufer und Mieter

Am 01. Mai 2014 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft getreten. Dadurch gelten neue Regeln für den Energieausweis, auch Bedarfsausweis oder Energiepass genannt. Die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) verpflichtet den privaten Immobilienverkäufer dazu, seinem potenziellen Käufer einen Energieausweis zur Verfügung zu stellen. Sind Verkäufer dazu nicht in der Lage, kann daraus eine Ordnungswidrigkeit abgeleitet werden, die mit einer Strafe von bis zu 15.000 Euro geahndet werden kann. "Mit dem Energieausweis werden die wesentlichen Informationen zur energetischen Qualität einer Immobilie zusammengefasst", erklärt Axel Winckler, Gründer und Geschäftsführer von realbest.de. "Teilweise gibt der Ausweis auch Empfehlungen zur Verbesserung und Modernisierung der Immobilie." Energieausweise behalten ihre Gültigkeit für 10 Jahre. Privatverkäufer, die über die realbest.de Plattform verkaufen, können den Energieausweis kostenlos bei realbest.de anfordern.

Käufer erhalten mit dem Energieausweis Auskunft über den Verbrauch von Warmwasser bzw. einen Eindruck über künftige Heizkosten auf Basis der aktuellen Dämmung und des Zustands der Heizanlage. Es gibt zwei unterschiedliche Varianten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis bzw. bedarfsorientierten Energieausweis und den Verbrauchsausweis.

Verbrauchsausweis oder bedarfsorientierter Energieausweis?

Der Bedarfsausweis, der für Bestandsimmobilien bis zum Baujahr 1977 grundsätzlich vorgeschrieben ist, basiert auf der Analyse der tatsächlichen Gebäudesubstanz, den verwendeten Baumaterialien, der Größe der Immobilie und der Kapazität und Qualität der Anlagentechnik. Für Immobilien, die ab 1978 gebaut worden sind, kann zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis gewählt werden. Da beim Bedarfsausweis das persönliche Verbrauchsverhalten ausgeklammert wird, empfiehlt die Deutsche Energie-Agentur generell die Verwendung des Verbrauchsausweises. Beim Verbrauchsausweis wird auf den Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre Bezug genommen. Die Erstellung des Verbrauchsausweises ist deutlich preiswerter im Vergleich zur Erstellung des bedarfsorientierten Ausweises.

Kostenpunkt Energieausweis

Ist das Haus vor 1977 gebaut, sei es laut Winckler am besten, die Erstellung eines aktuellen bedarfsorientierten Energieausweises im Rahmen der Immobilienbewertung zu beauftragen. "Je nachdem, ob der Energieausweis im Rahmen der Immobilienbewertung oder getrennt davon durchgeführt wird, muss mit Kosten zwischen 80 Euro und 400 Euro kalkuliert werden", so Winckler weiter. Darauf verzichten sollte man jedoch in keinem Fall, da so Zweifel an der Seriosität der Objektunterlagen ausgeschlossen werden können und somit ein Wettbewerbsvorteil gegenüber den Konkurrenten erreicht werden kann.


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