News RSS-Feed

23.12.2014 Corealcredit schließt Vergleich im Prozess gegen AHBR-Alt-Vorstände

Die COREALCREDIT BANK AG hat mit einem Vergleich das Verfahren gegen AHBR-Alt-Vorstände vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Aktenzeichen: 5 U 29/06) beendet. Die Bank erhält von der zuständigen D&O-Versicherung einen niedrigen einstelligen Millionenbetrag, der im Wesentlichen die bislang entstandenen Verfahrenskosten abdeckt. Im Gegenzug hat die COREALCREDIT BANK AG nun ihre Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main zurückgenommen und ihren Verzicht auf weitere Klagen erklärt.

Zur Vorgeschichte: Im Zusammenhang mit Derivategeschäften in den Jahren 2001 und 2002 hatte die COREALCREDIT BANK AG ehemalige Mitglieder des Vorstands ihres Vorgängerinstituts AHBR (Allgemeine HypothekenBank Rheinboden AG) Ende 2004 auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 250 Mio. Euro verklagt. Die Klage war in erster und zweiter Instanz abgewiesen worden; die Revision der COREALCREDIT BANK AG gegen die zweitinstanzliche Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main war durch den Bundesgerichtshof zugelassen worden. Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen II ZR 90/11) hatte Anfang 2013 das Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zurückverwiesen.



Leserumfrage
Wir schätzen Ihre Expertenmeinung!
Hier ist unsere Leserumfrage:
schnell & unkompliziert
Jetzt starten!