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08.04.2015 IMMOFINANZ-Vorstand empfiehlt Nichtannahme des Teilangebots von CA Immo/O1

Der Vorstand der IMMOFINANZ AG empfiehlt den Aktionären, das öffentliche Teilangebot in Höhe von EUR 2,80 je IMMOFINANZ-Aktie nicht anzunehmen. Das geht aus der heute veröffentlichten, gesetzlich vorgesehenen Äußerung des Vorstands zum freiwilligen öffentlichen Teilangebot der PHI Finanzbeteiligungs und Investment GmbH (eine 100% Tochter der CA Immobilien Anlagen AG) und der O1 Group Limited hervor.

„Das Angebot trägt dem Interesse aller Aktionäre der IMMOFINANZ nicht angemessen Rechnung. Unter Berücksichtigung der laufenden Geschäftstätigkeit und des Geschäftsausblicks der IMMOFINANZ kommt der Vorstand zu dem Schluss, dass der Angebotspreis von EUR 2,80 je Aktie nicht angemessen ist“, hält der IMMOFINANZ-Vorstand fest. Dies wird auch durch eine entsprechende Stellungnahme (Fairness Opinion) von VICTORIAPARTNERS unterstützt.

Der Aufsichtsrat der IMMOFINANZ stimmt mit dieser Äußerung des Vorstands überein und schließt sich dieser an.

Weiterhin unterstreichen die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder mit Blick auf ihren jeweiligen persönlichen Besitz an IMMOFINANZ-Aktien, dass sie das Angebot selbstverständlich nicht annehmen werden.

Unangemessenheit des Angebotspreises

Der Angebotspreis in Höhe von EUR 2,80 liegt rund 36,4% unter dem EPRA NAV pro IMMOFINANZ-Aktie (EUR 4,40 per 31.01.2015) und knapp über dem aktuellen Kurs (Tagesschlusskurs der Aktien Wiener Börse vom 02.04.2015: EUR 2,76).

Bei der Beurteilung des Kursniveaus der IMMOFINANZ-Aktie ist nach Auffassung des Vorstands die derzeitige Sondersituation, die sich aus dem in Russland gelegenen Immobilienportfolio ergibt, zu berücksichtigen, die die Börsenbewertung der IMMOFINANZ-Aktie in besonderer Weise negativ beeinflusst. Aber selbst bei Zugrundelegung eines hypothetischen Extremszenarios – etwa den Ansatz des anteiligen NAV für das in Russland gelegene Immobilien-Portfolio mit Null, läge der Angebotspreis noch immer rund 25% unter dem entsprechend adjustierten EPRA NAV pro Aktie. Ein solches Negativszenario für das Immobilienportfolio in Russland ist nach Einschätzung des Vorstands aber praktisch ausgeschlossen.

Die IMMOFINANZ befindet sich nach Überzeugung des Vorstands aktuell in einer Übergangsphase, die durch verschiedene Effekte geprägt ist. Neben der besonderen Situation in Russland betrifft dies auch die Immobilienmärkte der Kernländer in Osteuropa und die bevorstehende Reinvestition der Eigenmittel, die im vergangenen Jahr durch das Monetarisierungsprogramm (insbesondere BUWOG) freigesetzt worden sind. Der Vorstand ist davon überzeugt, dass sich die Weiterführung dieser Strategie positiv auf die Kursentwicklung der IMMOFINANZ-Aktie auswirken wird.

Auswirkungen auf die IMMOFINANZ und die Aktionärsstruktur

Weitere Punkte, die u.a. in die Äußerung des Vorstands mit eingeflossen sind:

Erlangung einer Sperrminorität: Bei entsprechender Annahme des Angebots ist davon auszugehen, dass die Bieterinnen aufgrund der Präsenzen in den Hauptversammlungen der IMMOFINANZ eine Sperrminorität für Entscheidungen mit qualifiziertem Mehrheitserfordernis (3/4-Mehrheit) erlangen. Damit könnten sie Beschlüsse, die eine 3/4-Mehrheit benötigen, wie etwa Kapitalmaßnahmen unter Bezugsrechtsausschluss, blockieren.

Gefahr einer faktischen Kontrollerlangung ohne übernahmerechtliche Angebotspflicht: Die durchschnittliche Präsenz in der Hauptversammlung der IMMOFINANZ beträgt rund 26,62% des Grundkapitals (ermittelt aus den letzten fünf Hauptversammlungen der IMMOFINANZ). Es ist daher möglich, dass die Bieterinnen – auch zusammen mit einem parallel oder nachträglich zum Angebot erfolgenden Beteiligungsausbau – eine relative Stimmenmehrheit in der Hauptversammlung erreichen und dadurch faktische Kontrolle bei Beschlussfassungen mit einfacher Stimmenmehrheit in der Hauptversammlung erlangen – und dies ohne eine übernahmerechtliche Angebotspflicht an sämtliche Aktionäre und Beteiligungspapierinhaber der IMMOFINANZ auszulösen.

Negative Auswirkungen auf die Positionierung von IMMOFINANZ am Kapitalmarkt: Durch eine faktische Kontrollerlangung könnte die Positionierung der Gesellschaft am Kapitalmarkt negativ beeinträchtigt werden und die Attraktivität der Aktie der IMMOFINANZ, besonders auch für institutionelle Investoren, sinken. Auch die strategischen Handlungsmöglichkeiten der IMMOFINANZ könnten dadurch erheblich eingeschränkt und verschlechtert werden.

IMMOFINANZ hat die Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH, 1010 Wien, zum Sachverständigen gemäß § 13 ÜbG bestellt. Weiterhin wird die IMMOFINANZ im Zusammenhang mit dem Angebot durch VICTORIAPARTNERS GmbH, Frankfurt, und bpv Hügel Rechtsanwälte OG beraten.


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