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15.05.2015 BaFin ändert Verwaltungspraxis zu Kreditfonds

Die BaFin hat am 12. Mai 2015 Kreditfonds für zulässig erklärt. Damit wird die Vergabe von Darlehen für Rechnung von solchen AIF (Alternative Investment Funds) möglich, für die das KAGB keine oder nahezu keine Produktvorgaben vorsieht.

Im Hinblick auf die europäische Rechtslage sowie die aktuellen Diskussionen bei der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA hat die BaFin ihre Verwaltungspraxis dahingehend geändert, dass die Vergabe von Darlehen sowie die Darlehensrestrukturierung und -prolongation durch AIF als Teil der kollektiven Vermögensverwaltung anzusehen sind und damit – soweit mit den Produktregelungen des KAGB vereinbar – zulässig sind.

Bis zum Inkrafttreten entsprechender gesetzlicher Vorgaben empfiehlt die BaFin AIF-Verwaltungsgesellschaften, bestimmte Mindestanforderungen in Bezug auf die Darlehensvergabe, den Erwerb und die Restrukturierung/Prolongation von unverbrieften Darlehensforderungen sowie die Vergabe von Gesellschafterdarlehen für Rechnung des AIF schon jetzt einzuhalten. Sie hat die Verbände der Investmentbranche mit Schreiben vom 12. Mai 2015 über diese Empfehlungen informiert.



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