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10.06.2015 RICS stellt Neuauflage Leistungsverzeichnis Asset Management vor

Die RICS Deutschland hat gestern die überarbeitete und erweiterte Neuauflage des Leistungsverzeichnis Asset Management vorgestellt. Drei Jahre nach Erscheinen des ersten Teils, wurde nicht nur das bestehende Leistungsverzeichnis entsprechend zahlreicher Anregungen überarbeitet, sondern zudem die Neuauflage um Empfehlungen zu Vergütungsmodellen und rechtliche Hinweise erheblich erweitert. Das Leistungsverzeichnis Asset Management gilt nun als Guidance Note für RICS-Mitglieder. Urheber des Leistungsverzeichnis ist die RICS Professional Group Asset Management (PGAM).

Das Leistungsverzeichnis klassifiziert die Leistungen, die von Chartered Surveyors, die als Asset Manager tätig sind, auf dem deutschen Immobilienmarkt in der Regel angeboten werden sollten. In Abschnitt 2 werden die Leistungen wie schon in der Erstauflage aufeinander aufbauend in insgesamt acht Basis- und elf Ergänzungsmodule unterteilt, die ein Kunde auswählen und beauftragen kann. Dabei wird zwischen im Regelfall enthaltenen Grundleistungen und im Bedarfsfall zu vereinbarenden Zusatzleistungen unterschieden. Neu sind im Abschnitt 3 die Empfehlungen zu Vergütungsmodellen.

Florian van Riesenbeck FRICS, Leiter der PGAM: „Wir haben ausgehend von den Gepflogenheiten am Markt zweckmäßige, ausgewogene und praxisnahe Vergütungsmodelle entwickelt, die wir im Leistungsverzeichnis beschreiben und darstellen. Anschließend werden die Vergütungsmodelle den einzelnen Leistungsmodulen zugeordnet. Ergänzend werden die Themen Set-Up-, Reisekosten sowie weitere vergütungsrelevante Einflussgrößen abgebildet.

Grundsätzlich kann in feste und variable Vergütung unterschieden werden. Dazu empfehlen wir, dass Asset Management-Leistungen nicht nur rein ergebnisabhängig honoriert werden sollen, da ansonsten das unternehmerische Risiko voll durch den Asset Manager zu tragen wäre. Umgekehrt gilt natürlich auch, dass eine rein feste Vergütung nicht empfehlenswert ist, da der Asset Manager als Bindeglied zwischen Objekt- und Kapitalmarktebene eine starke Ergebnisorientierung an den Tag legen muss.“

Der auf entsprechende Nachfrage aus dem Markt erarbeitete Abschnitt 4 thematisiert die Spannen marktüblicher Vergütungen und stellt keine Empfehlung der RICS dar, sondern ist rein nachrichtlich zu verstehen. Van Riesenbeck: „Die Daten dafür wurden uns dankenswerter Weise von Ernst & Young Real Estate GmbH, Deloitte Consulting GmbH und Mitgliedern der PGAM anonymisiert zur Verfügung gestellt. Dabei handelt es sich um vereinbarte Vergütungsspannen aus den Jahren 2012 bis 2014 für insgesamt 101 Datenquellen (Portfolien) mit einem Gesamtwert von über 200 Milliarden Euro.“

Rechtliche Hinweise und Formulierungsbeispiele zu Asset Management-Verträgen werden in Abschnitt 5 aufgeführt. „Auch hier weisen wir darauf hin, dass der Abschnitt keine Empfehlung der RICS – im Gegensatz zu den Abschnitten 2 und 3 – darstellt, sondern den Charakter von allgemeinen Hinweisen trägt. Dazu bedanken wir uns bei Freshfields Bruckhaus Deringer und Clifford Chance, die auf Basis der Analyse einer Reihe von Verträgen die wesentlichen Inhalte aufgeführt haben“, führt van Riesenbeck aus.

„Mit dem nun vorliegenden Leistungsverzeichnis Asset Management stellt die RICS Deutschland für alle Marktteilnehmer ein umfassendes Werk zur Verfügung, das einen hohen praktischen Mehrwert hat“, so van Riesenbeck abschließend.

Das Leistungsverzeichnis Asset Management ist als navigierbares i-PDF auf Deutsch und Englisch ab 1. Juli für RICS-Mitglieder kostenfrei und für Nichtmitglieder für 195 Euro zzgl. MwSt. erhältlich.

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