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26.08.2015 Rekordeinnahmen der Länder durch die Grunderwerbsteuer

Die Einnahmen durch die Grunderwerbsteuer sind im ersten Halbjahr 2015 auf einen neuen Rekordwert von 5,3 Milliarden Euro geklettert. Laut einer Schätzung des Statistischen Bundesamts kassieren die Länder in diesem Jahr erstmals mehr als zehn Milliarden Euro durch die Grunderwerbsteuer. Damit hat sich die Steuer in den vergangenen fünf Jahren fast verdoppelt. 2010 hatten die Einnahmen 5,3 Milliarden Euro betragen.

Die Steuer, die bei jedem einzelnen Immobilienkauf im Neubau oder Bestand anfällt, wird seit der Föderalismusreform 2006 durch die einzelnen Bundesländer festgelegt. Seitdem wurde sie von den Ländern insgesamt 26 mal erhöht. Dazu BFW-Präsident Andreas Ibel: „Es kann nicht sein, dass Länder und Kommunen versuchen, über immer höhere Grunderwerbsteuern ihre Haushaltslöcher zu schließen und so das Wohnen für die Bürger immer teurer machen.“ Die Wohnkosten werden also von den Ländern durch höhere Grundsteuern nach oben getrieben – während sie durch die Mietpreisbremse begrenzt werden sollen. Das Ziel des Staates, die Mieter zu entlasten und für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen, wird so zur Farce – und Bauen und Wohnen immer teurer.

Neben der Grunderwerbsteuer müssen Immobilienkäufer Notarkosten von zwei Prozent und Maklergebühren von bis zu 7,14 Prozent zahlen. Bei einem Höchstsatz von 6,5 Prozent, der in Saarland, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg gilt, fallen damit rund 15,6 Prozent der Kaufkosten zusätzlich an Erwerbsnebenkosten an. Bei einem 400.000-Euro-Objekt entspricht diese einer Summe von 62.560 Euro.

„Die Schmerzgrenze für immer mehr Immobilienkäufer aus der Mittelschicht ist damit erreicht“, so Ibel. „Mit dem Steuerwettlauf um die höchste Grunderwerbsteuer erschweren die Länder den Erwerb von Wohneigentum und die Bildung einer Altersvorsorge. Das Ziel der Bundesregierung, die Eigentumsquote in Deutschland zu erhöhen, wird damit konterkariert.“

Ibel verweist auf eine Sonderregelung des Länderfinanzausgleichs: Demnach stehen Mehreinnahmen aus der Erhöhung der Grunderwerbsteuer dem betreffenden Bundesland zu und müssen nicht mit anderen Ländern geteilt werden. "Die Regelung fördert den Wettlauf um immer höhere Grunderwerbsteuern“, so Ibel. „Damit stellt sich der Staat bei seinem Ziel, mehr bezahlbaren Wohnungsneubau zu ermöglichen, selbst ein Bein. Die Zeche dafür zahlen Käufer und Mieter.“




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