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27.08.2015 Grunderwerbsteuer: BFW NRW fordert Schluss mit dem Steuer-Wettlauf!

Die Einnahmen durch die Grunderwerbsteuer sind im ersten Halbjahr 2015 auf einen neuen Rekordwert von 5,3 Milliarden Euro geklettert. Laut einer Schätzung des Statistischen Bundesamts kassieren die Länder in diesem Jahr erstmals mehr als zehn Milliarden Euro durch die Grunderwerbsteuer. Damit hat sich die Steuer in den vergangenen fünf Jahren fast verdoppelt. Nordrhein-Westfalen hat im ersten Quartal 2015 rund 687 Millionen Euro von Haus- und Wohnungserwerbern kassiert und durch die Anhebung der Grunderwerbsteuer zu Jahresbeginn die Einnahmen im Vergleich zum letzten Jahresquartal 2014 um 216 Millionen Euro gesteigert. Die von Finanzminister Walter-Borjans angestrebten Mehreinnahmen von 400 Millionen Euro dürften sich damit bis Jahresende verdoppeln.

Die Steuer, die bei jedem einzelnen Immobilienkauf im Neubau oder Bestand anfällt, wurde seit der Föderalismusreform 2006 in NRW zweimal in kurzer Zeit erhöht um Haushaltslöcher zu stopfen. Dazu BFW-NRW Vorsitzender Martin Dornieden: „Es kann nicht sein, dass Länder und Kommunen versuchen, über immer höhere Grunderwerbsteuern ihre Haushaltslöcher zu schließen und so das Wohnen für die Bürger immer teurer machen.“

Neben der Grunderwerbsteuer müssen Immobilienkäufer Notarkosten von zwei Prozent und Maklergebühren von bis zu 7,14 Prozent zahlen. Bei einem Höchstsatz von 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen fallen damit rund 15,6 Prozent der Kaufkosten zusätzlich an Erwerbsnebenkosten an. Bei einem 400.000-Euro-Objekt entspricht dies einer Summe von 62.560 Euro. „Die Schmerzgrenze für Immobilienkäufer aus der Mittelschicht ist damit erreicht“, so Dornieden. „Mit dem Steuerwettlauf um die höchste Grunderwerbsteuer erschweren die Länder den Erwerb von Wohneigentum und die Bildung einer Altersvorsorge. Das Ziel der Bundesregierung, die Eigentumsquote in Deutschland zu erhöhen, wird damit konterkariert.“

Dornieden verweist auf eine Sonderregelung des Länderfinanzausgleichs: Demnach stehen Mehreinnahmen aus der Erhöhung der Grunderwerbsteuer dem betreffenden Bundesland zu und müssen nicht mit anderen Ländern geteilt werden. "Die Regelung fördert den Wettlauf um immer höhere Grunderwerbsteuern“, so Dornieden. „Damit stellt sich der Staat bei seinem Ziel, mehr bezahlbaren Wohnungsneubau zu ermöglichen, selbst ein Bein. Die Zeche dafür zahlen Käufer und Mieter.“

Hintergrund:

Die Grunderwerbsteuer (GrESt) fällt beim Erwerb einer Immobilie oder eines Grundstücks an. Sie wird auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes erhoben und steht den Bundesländern zu, die diese an die Kommunen weiterreichen können. Die Bundesländer haben zudem die Befugnis zur Bestimmung des Grunderwerbsteuersatzes. Fast alle Bundesländer haben die Grunderwerbsteuer in den letzten Jahren erhöht. Der herkömmliche Satz von 3,5 Prozent gilt nur noch in Bayern und Sachsen. Aktuell liegt die Grunderwerbsteuer in Hamburg bei 4 Prozent und in Baden-Württemberg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz sowie Sachsen-Anhalt bei 5 Prozent. In Berlin fallen 6 Prozent an; in Saarland, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und nun auch in Brandenburg der Spitzensatz von 6,5 Prozent.




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