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22.03.2021 Europarente kommt im März 2022: Regierung muss Anreize schaffen

Jetzt steht es fest: Die „Europarente“ (Pan-European Personal Pension Product, PEPP) wird kommen. Am 18. März endete die Einspruchsfrist des Europaparlaments und des Europäischen Rates gegen den Umsetzungsvorschlag der Europäischen Kommission zur Europarente. Nach der am heutigen Tage erfolgten Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union tritt die Europarente 12 Monate später – am 22. März 2022 – in Kraft. Für die Finanz- und Versicherungsbranche bedeutet dies, sich nun konkret auf den Start der Europarente vorzubereiten.

Nach Ansicht von Til Klein, Mitglied im Expertenrat zur Europarente bei der europäischen Versicherungsaufsicht EIOPA sowie Gründer des Altersvorsorge-Fintechs Vantik, ist nun die Politik gefordert, für die nötigen Rahmenbedingungen zu sorgen: „Deutschland bekommt mit der Europarente eine Reform der Altersvorsorge auf dem Silbertablett serviert. Es ist nun an der Bundesregierung, für PEPP-Produkte mindestens die gleichen steuerlichen Anreize wie für Riester- und Rürup-Rente zu schaffen“, erklärt Klein. Während die PEPP-Verordnung direkt in allen Ländern der EU in Kraft tritt, muss die steuerliche Behandlung jeweils durch die Mitgliedstaaten geregelt werden. Die Europäische Kommission empfiehlt jedoch allen EU-Mitgliedsstaaten eine bevorzugte steuerliche Behandlung von PEPP-Produkten in dem Maße, wie sie ähnlichen nationalen Vorsorgeprodukten bereits zugutekommt.

Europarente setzt neue Maßstäbe für eine verbraucherfreundliche Altersvorsorge
Mit der Europarente wird erstmals ein europäischer Binnenmarkt für private Altersvorsorge geschaffen. Damit möchte die Europäische Union einen wichtigen Schritt vorankommen, um die Altersarmut zu bekämpfen. „Mit der Europarente hat die EU ein wirklich zeitgemäßes Altersvorsorgeprodukt geschaffen, das ganz neue Maßstäbe beim Verbraucherschutz setzt“, erklärt Til Klein. Nationale Produkte müssten sich nun an den Vorzügen der Europarente messen lassen.

Zu den wesentlichen Kennzeichen des PEPP-Produktes zählen eine vollständige Transparenz von Gebühren und Kosten, eine grenzüberschreitende Übertragbarkeit auch bei Wohnsitzwechsel innerhalb der EU sowie eine hohe Flexibilität bei Anlage- und Auszahlungsoptionen. Hierzu können insbesondere die langfristigen Chancen am Kapitalmarkt genutzt werden. Hinzu kommt eine einfache und kostengünstige Standardvariante („Basis-PEPP“), bei der die Kosten auf 1 Prozent des angesparten Kapitals pro Jahr begrenzt sind. Außerdem wurde erstmal ein rechtlicher Rahmen für alternative Maßnahmen zum Kapitalschutz jenseits teurer Garantien geschaffen. Um Eintrittsbarrieren zu senken werden zudem digitale Vertriebs- und Nutzungswege ausdrücklich empfohlen. Des Weiteren werden die Produktanbieter ermutigt, bei ihren Investitionen nachhaltige ESG-Kriterien zu berücksichtigen. „Es ist erfreulich festzustellen, dass die EU-Kommission nicht vor der Versicherungslobby und ihrem Widerstand eingeknickt ist”, bemerkt Klein.

Politik hat es in der Hand, der Europarente zum Durchbruch zu verhelfen
Nach Meinung von Til Klein sollte die Bundesregierung nun zügig der Empfehlung der EU-Kommission Taten folgen lassen und steuerliche Anreize für die Europarente einführen. „Der deutsche Staat hat es bis heute nicht annähernd geschafft, ein vergleichbar verbraucherfreundliches Produkt wie die Europarente zu etablieren. Die Riester-Rente ist zu kompliziert, bürokratisch und teuer, die Rendite mager. Die dringend nötige Riester-Reform wurde auf die nächste Legislaturperiode verschoben, das Vertrauen erodiert dadurch noch schneller“, stellt Klein fest. Nun könnte die Europarente die Riester-Reform zeitlich sogar überholen. Der Bundesregierung biete sich jetzt die Chance, einer fertigen, von ihr selbst mitgetragenen europäischen Lösung zum Durchbruch zu verhelfen. Zügiges Handeln sei angebracht, da 12 Monate nicht viel Zeit seien, um den Rahmen für eine breite Akzeptanz der Europarente in Deutschland zu setzen.






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