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10.06.2021 Über den historischen Wert hinaus: Denkmalimmobilien im Anlagecheck

„Worin unterscheiden sich Bauten mit besonderem historischem Wert von anderen Immobilien? Was macht vor allem sie so interessant für potenzielle Käufer? Da es sich hierbei um Gebäude handelt, die einen schützenswerten Charakter aufweisen, besteht ein großes öffentliches Interesse an ihrem Erhalt beziehungsweise Wiederaufbau. Mit dem Kauf eines denkmalgeschützten Objekts tragen Besitzer und Besitzerinnen aktiv zur Förderung des Kulturguts bei. Durch ihren auffallenden architektonischen Charme und das individuelle Ambiente aus längst vergangenen Tagen stellen Denkmalimmobilien noch dazu einen besonderen Blickfang dar. Doch gerade als Kapitalanlage bieten Bauten mit Geschichte auch noch andere Vorzüge, die einen Erwerb lohnenswert machen.

Steuersparmodell

Anlegerinnen und Anleger mit einem hoch zu versteuernden Einkommen profitieren langfristig von den Steuervorteilen, die der Kauf eines denkmalgeschützten Objekts mit sich bringt. Sanierungsmaßnahmen von Denkmalimmobilien erhalten aufgrund des großen öffentlichen Interesses staatliche Förderung. Grundlage bildet die Denkmal-AfA (Absetzung für Abnutzung), die es Besitzern solcher Gebäudearten ermöglicht, die Kosten für die Instandhaltung steuerlich geltend zu machen. Da sich die Sanierung von Denkmalimmobilien im Vergleich zu herkömmlichen Bauwerken aufwendiger und komplexer gestaltet, fällt die Förderung höher aus. Kapitalanleger können innerhalb eines Zeitraums von 12 Jahren bis zu 100 Prozent der Sanierungskosten abschreiben, im Falle von Selbstnutzern wiederum 90 Prozent auf 10 Jahre verteilt. Die beachtliche Steuererstattung sorgt neben dem Vorteil der hohen Rückflüsse auch für eine schnellere Amortisation des Kaufpreises als bei herkömmlichen Immobilien. Wichtig zu wissen für Interessierte: Die Sanierungskosten lassen sich nur in gesamter Höhe steuerlich absetzen, sofern die Erhaltungsarbeiten nach dem Erwerb der Immobilie stattfinden.

Hohes Ertragspotenzial

Aus dem individuellen Steuersatz sowie aus dem Objekt selbst ergeben sich für den Eigentümer einer Denkmalimmobilie langfristige Renditen beziehungsweise Mietzinsen. Für gewöhnlich liegen die Werte bei solchen Gebäuden jährlich bei 6 bis 8 Prozent, Gutverdiener mit Höchststeuersatz können bei Bauwerken mit großem Sanierungsbedarf die höchste Rendite erwirtschaften. Ebenfalls interessant für Kapitalanleger: Da Denkmalimmobilien bei einem Verkauf keiner Abgeltungssteuer unterliegen, müssen Privatpersonen ihre Gewinne nicht versteuern. Denn nicht zuletzt weisen Bauten mit Geschichte aufgrund ihres einzigartigen Charakters und der hochwertigen Bauqualität, die auf die strengen Auflagen der Denkmalschutzbehörde zurückgehen, einen hohen Wiederverkaufswert auf.

Wertsteigerung dank Exklusivität

Grundsätzlich gilt beim Kauf einer Immobilie, die Rahmenbedingungen vorher ausführlich zu begutachten. Dazu gehören Faktoren wie die Lage des Objekts sowie der allgemeine Gebäudezustand, aus dem sich letztlich auch das Potenzial der Vermietbarkeit ergibt. Besonders in krisengeprägten Zeiten bieten Immobilien ein gewisses Maß an Sicherheit, da sie im Vergleich zu anderen Anlageformen nicht von Kursschwankungen betroffen sind und sich ihr Wert vielmehr mit der Inflation erhöht. Dies macht sie zu einer stabilen Anlagemöglichkeit für sicherheitsorientierte Investoren. Im Gegensatz zu herkömmlichen Immobilien existiert nur eine vergleichsweise geringe Anzahl an denkmalgeschützten Bauwerken, die noch dazu oftmals eine zentrale Lage in Städten aufweisen und allein dadurch schon eine gewisse Exklusivität genießen. Die Summe aus einem ohnehin knappen Wohnungsangebot in Städten und der begrenzten Anzahl an besonders erhaltenswerten Objekten kommt langfristig einer Steigerung ihres Werts zugute. Hier ist es die besondere Mischung der unterschiedlichen Faktoren, aus denen sich das reizvolle Potenzial von Denkmalimmobilien zusammensetzt.“

(by: Sebastian Reccius, Vorstandsmitglied der DI DEUTSCHLAND.Immobilien AG)







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