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06.08.2021 IVD West fordert Versicherungspflicht gegen Elementarschäden

Um sich gegen Folgeschäden aus Überschwemmungen, Erdbeben oder Lawinen abzusichern, benötigen Immobilienbesitzer eine Ergänzung der bestehenden Gebäude- und/oder Hausratversicherung: die so genannte Elementarschadenversicherung. Allerdings verfügen noch nicht einmal die Hälfte aller Hauseigentümer in Deutschland über einen entsprechenden Versicherungsschutz. Vor dem Hintergrund der letztwöchigen Hochwasserkatastrophe, die Teile von NRW und Rheinland-Pfalz besonders hart getroffen hat, fordert der Immobilienverband Deutschland, IVD West, nun eine Elementarpflichtversicherung.

Aufgrund der relativ niedrigen Versicherungsquote – in Rheinland-Pfalz besteht beispielsweise nur für ca. 35 % der Wohnhäuser ein entsprechender Schutz – werden auf den Staat Folgekosten in Milliardenhöhe zukommen. Direkte Finanzhilfen für Betroffene, günstige Sofortkredite für den Wiederaufbau und Investitionsprogramme zur Ertüchtigung notwendiger Infrastruktur werden die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen über Jahre belasten. Da zukünftig mit einer zunehmenden Wahrscheinlichkeit von Extremwetterlagen durch die Folgen des Klimawandels zu rechnen ist, fordert Burkhard Blandfort, Vorsitzender des IVD West, einen Paradigmenwechsel: „Das solidarische Element einer obligatorischen Elementarversicherung ist dieses: Jeder Besitzer zahlt, jeder Eigentümer ist versichert – ganz unabhängig von der tatsächlichen Bedrohungslage. Gegen die menschlichen Bedrohungslagen Krankheit und Arbeitslosigkeit funktioniert dieses Versicherungsprinzip ja auch im Großen und Ganzen mehr als zufriedenstellend.“

Die Idee einer Elementarpflichtversicherung ist nicht neu. In Baden-Württemberg existierte eine solche Pflicht bis ins Jahr 1994, bevor sie aus europarechtlichen Bedenken gekippt wurde. Dennoch zeigt sich bis heute eine positive Folge dieser ehemaligen Pflicht: Die Versicherungsquote im Südwesten der Republik ist beinahe doppelt so hoch wie in den nun betroffenen Bundesländern.

Der Baurechtsexperte Wolfgang Lehner, Verbandsjurist des IVD West und Rechtsanwalt in Heidelberg und Düsseldorf, begründet die Forderung nach einer Pflichtversicherung so: „Dem deutschen Staat als Sozialstaat (Art. 20 GG) obliegt die Daseinsfürsorge für seine Bürger. Wohnen ist ein elementares menschliches Bedürfnis. Man stelle sich einmal vor, alle Menschen, die in den letzten Tagen Ihr Dach über dem Kopf verloren haben, könnten ihre Häuser mangels finanzieller Mittel nicht wieder aufbauen und wären auf Dauer obdachlos. Auch hier müsste der Sozialstaat tätig werden. Eine entsprechende Pflichtversicherung einzuführen, würde somit auf demselben Gedanken beruhen, wie im Fall der Einführung einer Krankenversicherung als Pflichtversicherung. Es spricht also vieles dafür, die Elementarversicherung künftig als Pflichtversicherung zu organisieren, zumal wir nach der Prognose aller Fachleute mit weiteren Katastrophen dieser Art rechnen müssen.“






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