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19.10.2021 Photovoltaik-Pflicht? Eine öffentliche Förderung ist unabdingbar

Der Niedersächsische Umwelt- und Bauminister Olaf Lies fordert eine Pflicht für Solaranlagen auf allen neuen Wohngebäuden. Bislang war im Entwurf der neuen Landesbauordnung lediglich davon die Rede, die Solarpflicht auf neue Gewerbebauten zu begrenzen.

Zum Vorstoß von Minister Lies sagt vdw-Verbandsdirektorin Dr. Susanne Schmitt: „Photovoltaik ist ein wichtiges Instrument zur Erreichung der Klimaschutzziele. Aber um Klimaschutz sozialverträglich umzusetzen, müssen wir müssen auch die Baukosten im Blick behalten. Unser oberstes Ziel bleibt es, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Landesweit fehlen weiterhin viele tausend preisgünstige Wohnungen. Und seit Monaten klagt die Wohnungswirtschaft über explodierende Baukosten. Mehrfach haben wir uns deshalb schon für einen „Baukostengipfel“ unter Federführung der Landesregierung ausgesprochen.

Wer jetzt die Anforderungen an Wohnungsneubauten durch eine ‚Solar-Pflicht‘ weiter erhöht, darf sich bei der Finanzierung nicht aus der Verantwortung stehlen. Zumal die Ausgaben für eine PV-Anlage im Wohnungsbau regelmäßig über den Kosten im Gewerbebau liegen. Grund dafür sind u.a. erforderliche Energiespeicher, um den Strom in den Wohnungen auch zeitversetzt in den Abendstunden verbrauchen zu können.
Eine öffentliche Förderung durch den Bund oder das Land ist somit unabdingbar, sonst bezahlen es am Ende die Mieter.

Außerdem brauchen wir endlich eine unbürokratische Möglichkeit, den auf dem Dach der Häuser erzeugten Strom in das Netz einzuspeisen bzw. an die Mieter weiterzugeben. Wir setzen uns auf Landes- und Bundesebene daher seit Jahren für ein praxistaugliches Mieterstrommodell ein. Die Rahmenbedingungen müssen passen.“





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